Pressemitteilungen

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet Ihnen eine Vielfalt an Tipps und Informationen, um Sie beim Energiesparen zu unterstützen. Hier finden Sie die aktuellen Pressemitteilungen rund um die Themen Energiesparen, Wärmedämmung, moderne Heiztechnik und erneuerbare Energien.


Rotes Papierhaus neben Münzstapeln, Person tippt auf Taschenrechner © Tero Vesalainen/Shutterstock

Energieberatung der Verbraucherzentrale informiert, worauf es ankommt

Ein Wechsel des Strom‑ und Gaslieferanten ist einfach und ohne das Risiko einer Versorgungsunterbrechung möglich. Dabei müssen vertragliche Kündigungsfristen des bisherigen Anbieters jedoch eingehalten werden. In der Praxis kann es dennoch zu Verzögerungen oder Unklarheiten kommen. Martin Brandis, Experte von der Energieberatung der Verbraucherzentrale, rät dazu, Schritt für Schritt wichtige Punkte für einen Anbieterwechsel zu beachten.

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Grafische Darstellung verschiedener Wärmepumpenarten zur Gebäudeheizung © Firn/Shutterstock

Wärmepumpen-Angebote: Energieberatung der Verbraucherzentrale wertet Leistungen und Preise von Heizungsfirmen aus

Jedes Haus braucht irgendwann eine neue Heizung. Wärmepumpe statt Gas ist dabei eine gute Option: Sie schont das Klima und senkt langfristig Kostenrisiken. Die Anschaffung kostet jedoch viel Geld. Wer sich Angebote für Wärmepumpen einholt, stellt schnell fest, sie unterscheiden sich oft deutlich – bei Preisen ebenso wie bei den enthaltenen Leistungen. Worin die Preisunterschiede genau liegen, ist für Verbraucher:innen schwer zu erkennen und die Angebote sind häufig kaum vergleichbar. Mit einem neuen Beratungsangebot hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale dabei, Wärmepumpenangebote einzuordnen und fundierte Entscheidungen zu treffen.

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Energieberatung der Verbraucherzentrale: Gesetze und Fristen © Alexander Kirch/123rf

Verbraucherrelevante Risiken im Überblick

Die Bundesregierung hat sich auf Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) geeinigt. Dieses soll ab 1. Juli 2026 in Kraft treten und das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzen. Die Wahlfreiheit im Heizungskeller erscheint auf den ersten Blick als entlastende Vereinfachung. Bei genauerer Betrachtung bedeutet sie jedoch weitere Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher, die Kostensteigerungen und Unsicherheiten deutlich zu spüren bekämen.

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Archiv


Energie sparen: Elektroautos werden mit Solarstrom geladen © Slavun/Shutterstock

Weniger Bürokratie mit gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung

Mit der Regelung zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung können mehrere Wohnungen in einem Haus gemeinsam Strom von einer Solaranlage auf dem Dach nutzen. Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung soll Photovoltaik auf Mietshäusern attraktiv machen.

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Moderne Mehrfamilienhäuser mit begrüntem Innenhof und Fußweg im Herbst © Tero-Vesalainen/Shutterstock

Das ändert sich 2025

Ab dem 1.Januar 2025 steigt der Preis im nationalen Emissionshandel. Eine Tonne CO2 kostet dann 55 Euro statt bisher 45 Euro. Damit erhöhen sich voraussichtlich die Preise für Heizöl, Erdgas und für Kraftstoffe, und das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird erneut teurer.

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Energieberater an einer Heizung, Verbraucherzentrale Energieberatung © Dmitry Kalinovsky/Shutterstock

Gut beraten Energie sparen

Energiesparen gewinnt mit zunehmenden Preisen für Heizenergie und Strom an Bedeutung. Die gute Nachricht: Haushalte mit hohen Energiekosten können diese verringern, oft sogar mit einfachen Maßnahmen. Die Frage ist nur wo und wie. Antworten hat in vielen Fällen eine Energieberatung.

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Energie sparen: Elektroautos werden mit Solarstrom geladen © Slavun/Shutterstock

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind der Schlüssel zur Dekarbonisierung

Will Deutschland klimaneutral werden, gibt es besonders in den Sektoren Gebäude und Verkehr erhebliche Herausforderungen. In Deutschland sollen fossile Heizungen und Kraftfahrzeuge durch elektrische Systeme ersetzt werden. Damit die Niederspannungsnetze nicht überlasten, werden Wärmepumpen und Wallboxen, also private Kfz-Ladestationen, zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Was das bedeutet, zeigt Martin Brandis, Experte von der Energieberatung der Verbraucherzentrale, mit einem Überblick.

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Holzbausteine, die eine sinkende CO2-Kurve darstellen. © 3rdtimeluckystudio/Shutterstock

CO2-Kosten für die Heizung: Wer vermietet, muss sich beteiligen

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz trat bereits 2023 in Kraft und entfaltet nun seine Wirkung. Neu ist, wer eine Wohnung vermietet, muss einen Teil der CO2-Kosten für Heizung und Warmwasserbereitung dieser Wohnung selbst tragen. Da Eigentümer:innen die energietechnischen Eigenschaften ihrer Gebäude und Heizung verantworten, tragen sie auch die Verantwortung für einen beträchtlichen Anteil des Brennstoffverbrauchs und der CO2-Emission. Das Gesetz soll Vermietende dazu motivieren Energiesparmaßnahmen umzusetzen und so die Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich zu reduzieren.

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