Weniger Bürokratie mit gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung
Mit der Regelung zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung können mehrere Wohnungen in einem Haus gemeinsam Strom von einer Solaranlage auf dem Dach nutzen. Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung soll Photovoltaik auf Mietshäusern attraktiv machen.