Sanierungspflichten für neue Eigentümer:innen mit alten Gemäuern
Wechseln Ein- oder Zweifamilienhäuser ihre Besitzer:innen, entstehen daraus häufig Pflichten für die neuen Eigentümer:innen. Das Gebäudeenergiegesetz unterscheidet dabei nicht, ob das Haus geerbt oder gekauft wurde. Nach einem Eigentümerwechsel müssen energetische Standards umgesetzt werden.