Fördermittel

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt beim Heizungstausch und bei der Sanierung von Häusern

Wer beim Sanieren der eigenen vier Wände auf Energieeffizienz achtet, kann Zuschüsse und verbilligte Darlehen vom Staat erhalten, wenn das Gebäude mindestens fünf Jahre alt ist. Gefördert werden sowohl energetische Sanierungsmaßnahmen wie z. B. nachträgliche Wärmedämmungen als auch der Austausch alter Heizungen durch Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Die Förderprogramme des Bundes wurden zum Jahresbeginn 2024 geändert. Dieser Beitrag fasst hilfreiche Informationen für private Haushalte zusammen. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vereint verschiedene Förderprogramme und zielt auf Umweltschutz und Energieeffizienz ab.
  • Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen von Wohnungen und Wohnhäusern.
  • Gefördert werden Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Anlagen zur Wärmeerzeugung, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung.
  • Die Förderhöhe und -voraussetzungen variieren je nach Art der Maßnahme und Antragsteller:in.
  • Die Beantragung erfolgt online und erfordert die Einbindung zertifizierter Energieberater:innen für bestimmte Maßnahmen.
  • Die Förderung kann mit KfW-Krediten kombiniert werden.

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Welche Maßnahmen werden gefördert?

Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung?

Darlehensförderung mit einem Ergänzungskredit

Höhe der Förderung

Steuerermäßigung für Sanierungsmaßnahmen 

Schritt für Schritt: Wie beantrage ich die BEG-Förderung beim BAFA?


Welche Maßnahmen werden gefördert?

Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz an der Gebäudehülle

Dazu zählen:

  • Nachträgliche Wärmedämmungen von Außenwänden, Dachflächen und Geschossdecken
  • Außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen zur Vermeidung von Überhitzung
  • Austausch oder Ertüchtigung von Fenstern und Außentüren

Anlagentechnik (außer Heizung)

  • Geregelte Wohnungslüftungsanlagen
  • digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Bezeichnung: „Efficiency Smart Home“)

Optimierung bestehender Heizungsanlagen

in Wohngebäuden mit bis zu fünf Wohnungen

  • Hydraulischer Abgleich
  • Einbau sparsamer Heizungspumpen
  • Optimierung der Heizungseinstellungen
  • Einbau von Niedertemperaturheizkörpern oder Flächenheizungen
  • Weitere Maßnahmen zur Verringerung von Wärmeverlusten der Heizung


Neue Heizungen, die erneuerbare Energien nutzen sowie Solarthermieanlagen zur Heizungsunterstützung und/oder zur Warmwasserbereitung

Elektrische Wärmepumpen

  • Luft-Wasser-Wärmepumpen: diese Anlagen nutzen Außenluft als Wärmequelle.
  • Wasser-Wasser-Wärmepumpen: Diese Anlagen nutzen das Grundwasser oder Abwasser als Wärmequelle
  • Sole-Wasser-Wärmepumpen: Diese Anlagen nutzen das Erdreich als Wärmequelle
  • Luft-Luft-Wärmepumpen: Diese Anlagen nutzen die Außenluft als Wärmequelle und heizen ohne Heizkörper mit erwärmter Luft.

Biomasseheizungen

  • Automatisch beschickte Pellet- oder Hackgutheizungen
  • Automatisch beschickte, wassergeführte Pelletöfen
  • Scheitholzvergaserkessel
  • Kombinationskessel für Pellets beziehungsweise Hackgut und Scheitholz

Wärmenetze zur Verteilung von Heizwärme aus erneuerbare Energien und Netzanschlüsse

  • Anschluss an ein (Fern)-Wärmenetz
  • Anschluss an ein Gebäudenetz. Gebäudenetze versorgen im Unterschied zu Fernwärmenetzen eine geringe Zahl von Gebäuden mit Heizwärme
  • Errichtung eines Gebäudenetzes

Wasserstoffheizungen

  • Brennstoffzellen
  • Gasheizkessel, die zu 100 Prozent mit Wasserstoff heizen können. (nur Förderung der Mehrkosten zu normalen Gasheizkesseln)

Welche Ausgaben werden gefördert („Förderfähige Kosten“)?

Geförderte Maßnahmen können grundsätzlich durch Fachunternehmen oder in Eigenleistung durchgeführt werden. Im Falle von Fachunternehmen werden die Kosten für Material und die Lohnkosten der Fachunternehmen gefördert. Im Falle von Eigenleistungen werden nur Materialkosten gefördert.

Neben den eigentlichen Maßnahmen können die Kosten für so genannte Umfeldmaßnahmen mitgefördert werden. Damit gemeint sind Nebenkosten für Arbeiten, die unmittelbar zur Vorbereitung und Umsetzung einer förderfähigen Maßnahme entstehen.

Für alle Maßnahmen existieren aber Obergrenzen der förderfähigen Kosten.


Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung?

Für alle Maßnahmen existieren technische Mindestanforderungen. In der Regel werden die gesetzlichen Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) übertroffen.

Für die Förderung einer neuen Heizung muss das betreffende Gebäude oder die damit versorgten Wohneinheiten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Bei bivalenten Systemen werden nur die Komponenten gefördert, die tatsächlich erneuerbare Energien nutzen.
Außerdem existieren für geförderte Heizungen Anforderungen an die Energieeffizienz, die höher sind als die gesetzlichen Mindestanforderungen.

  • Bei der Förderung von Wärmedämmungen sind die Mindestanforderungen an die wärmetechnische Qualität höher als die gesetzlichen Mindestanforderungen, die Dämmungen müssen deshalb höherwertiger sein.
  • Bei der Förderung von Lüftungsanlagen existieren Anforderungen an die Energieeffizienz. Diese sind höher als die gesetzlichen Mindestanforderungen.

In der Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen der BEG sind im Kapitel Technische Mindestanforderungen die Anforderungen für alle geförderten Maßnahmen zusammengefasst.

Energetische Fachplanung und Baubegleitung

Energieberatung: Icon Veranstaltung weiß auf gelbDamit eine Förderung gewährt werden kann, müssen bei allen Maßnahmen Fachleute beteiligt werden. Aufgaben dieser Fachleute sind energetische Fachplanung und Baubegleitung bei den geförderten Maßnahmen. Fachplanung und Baubegleitung können zusätzlich zu den förderfähigen Maßnahmen gefördert werden. Außerdem müssen die Fachleute die Einhaltung der Mindestanforderungen und die programmgemäße Umsetzung der Maßnahmen bestätigen.

Fachleute, die bei Antragstellung und Umsetzung von der BEG geförderter Maßnahmen helfen, sind unter www.energie-effizienz-experten.de gelistet. Bei allen förderfähige Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ist die Beteiligung dieser Expert:innen verbindlich. Bei förderfähigen neue Heizungen, die erneuerbare Energien nutzen, und bei Maßnahmen zur Heizungsoptimierung können anstelle der Fachleute aus der Expertenliste die jeweiligen Fachunternehmen die Einhaltung der Mindestanforderungen und programmgemäßer Umsetzung der Maßnahmen bestätigen.


Darlehensförderung mit einem Ergänzungskredit

Wer für die Umsetzung einer mit Zuschüssen geförderten Maßnahme eine Finanzierung benötigt, kann über die Zuschussförderung hinaus ein Darlehen beantragen. Für Haushalte, die einen Antrag für ihr Eigenheim stellen, und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 90.000 Euro nicht überschreitet, ist das Darlehen zinsverbilligt.

Antragstellung für die Zuschussförderung

Einzelmaßnahmen können nur bezuschusst werden, wenn zuvor ein Antrag gestellt und bewilligt wird.  Die Antragstellung erfolgt je nach Maßnahmenart bei unterschiedlichen Stellen.

Um einen Zuschussantrag stellen zu können, muss bei BAFA und KfW folgende Voraussetzungen erfüllen:

Energieberatung: Icon Achtung weiß auf rotEs muss die Onlinebestätigung einer Expertin oder eines Experten aus der Liste energie-effizienz-experten.de vorliegen. Für Anträge beim BAFA heißt das Technische Projektbeschreibung (TPB), bei der kfW Bestätigung zum Antrag (BzA). Bei neuen Heizungen oder Maßnahmen zur Heizungsoptimierung können die Online-Bestätigungen anstelle der Experten von den jeweiligen Fachunternehmen ausgestellt werden.

Für alle geförderten Maßnahmen muss vor Antragstellung ein Lieferungs- und Leistungsvertrag mit dem ausführenden Fachunternehmen abgeschlossen sein. Es muss außerdem mit dem ausführenden Fachunternehmen die Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage, vorliegen, aus dem sich das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme ergibt. Sollte bei Maßnahmen in Eigenleistung der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages vor Antragstellung nicht möglich sein, kann darauf verzichtet werden

Bei Anträgen zur Förderung der Errichtung oder Erweiterung eines Gebäudenetzes wird für die Antragstellung ein Lageplan benötigt.

Antragstellung für die Darlehensförderung

Der Ergänzungskredit wird von der KfW vergeben. Die Antragstellung erfolgt aber bei einem Kreditinstitut, z. B. der Hausbank.

Der Ergänzungskredit wird ausschließlich für Einzelmaßnahmen vergeben, die in der BEG bezuschusst werden. Voraussetzung für die Antragstellung ist ein Zuwendungsbescheid vom BAFA oder von der KfW.

Höhe der Förderung

Höhe der Zuschussförderung  für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz
und Obergrenzen der förderfähigen Kosten (Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, Heizungsoptimierung)

  • Der Zuschuss für alle Maßnahmen beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Wer einen vom BAFA geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) hat, kann zusätzlich einen iSFP-Bonus beantragen, wenn die geförderte Maßnahme im iSFP enthalten ist.
  • Die Obergrenze der förderfähigen Kosten beträgt 30.000 Euro pro Wohnung und Kalenderjahr.
  • Die Obergrenze der förderfähigen Kosten erhöht sich auf 60.000 Euro pro Wohnung und Kalenderjahr, wenn ein iSFP-Bonus gewährt wird.

Höhe der Zuschussförderung für neue Heizungen, die erneuerbare Energien nutzen
und Obergrenzen der förderfähigen Kosten (Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Gebäudenetze, Netzanschlüsse für Wärme- oder Gebäudenetze, Wasserstoffheizungen) 

  • Der Zuschuss für alle Maßnahmen beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Für Maßnahmen in selbstgenutzten Wohnungen, die bis spätestens 31.12.2028 umgesetzt werden, kann zusätzlich ein „Klima-Geschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent der förderfähigen Kosten beantragt werden. Voraussetzung ist, dass eine Öl-, Gas, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ausgetauscht wird.
    Ab 2029 verringert sich der Klima-Geschwindigkeits-Bonus alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte.
  • Der Klima-Geschwindigkeits-Bonus wird für eine Biomasseheizung nur gewährt, wenn diese mit einer Solarthermieanlage kombiniert wird.
  • Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von nicht mehr als 40.000 Euro können für Maßnahmen in selbst genutzten Wohnungen zusätzlich einen Einkommensbonus von 30 Prozent der förderfähigen Kosten beantragen.
  • Für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln und/oder für Wärmepumpen, bei denen wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird, kann ein Effizienzbonus von 5 Prozent der förderfähigen Kosten beantragt werden.
  • Für Systeme zur Verminderung von Feinstaubemissionen bei Biomasseheizungen kann zusätzlich ein Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro beantragt werden.
  • Die Gesamthöhe der Zuschüsse kann 70 Prozent der förderfähigen Kosten nicht übersteigen. Der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen wird hierbei nicht mitgerechnet.
  • Die Obergrenze der förderfähigen Kosten beträgt einmalig 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

Höhe der Zuschussförderung für energetische Fachplanung und Baubegleitung und Obergrenzen der förderfähigen Kosten

  • Der Zuschuss für alle Maßnahmen beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Die Obergrenze der förderfähigen Kosten beträgt für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen 5.000 Euro pro Kalenderjahr
  • Die Obergrenze der förderfähigen Kosten beträgt für Wohngebäude mit ab drei Wohnungen 2.000 Euro pro Wohneinheit, maximal 20.000 Euro pro Kalenderjahr
  • Förderfähige Kosten für Fachplanung und Baubegleitung, die über die Obergrenzen hinausgehen, können anteilig mit den jeweiligen geförderten Maßnahmen mitgefördert werden.

Höhe der Förderung durch den Ergänzungskredit und Obergrenze der Darlehensförderung

  • Für Einzelmaßnahmen, für die ein Zuwendungsbescheid des BAFA oder der KfW vorliegt, kann ein Ergänzungskredit in Höhe der förderfähigen Kosten beantragt werden.
  • Die maximale Kredithöhe beträgt 120.000 Euro pro Wohneinheit
  • Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 90.000 Euro erhalten eine Zinsverbilligung für die erste Zinsbindungsfrist von bis zu 10 Jahren. („Ergänzungskredit – Plus“)

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

In einem individuellen Sanierungsfahrplan erarbeiten Eigentümer:innen gemeinsam mit dem oder der Energieberater:in eine auf sie abgestimmte Strategie zur Sanierung ihres Gebäudes. Die einzelnen Maßnahmen werden dabei so aufeinander abgestimmt, dass die Sanierung die größtmöglichen Einsparpotenziale bei kleinstmöglichem Kostenaufwand erzielt.

Die Erstellung eines iSFP kann ebenfalls gefördert werden und zwar in der Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude. Die Höhe der Förderung beträgt 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars (höchstens 1.300 Euro bei Gebäuden mit bis zu zwei Wohnungen und 1.700 Euro bei Gebäuden ab drei Wohnungen)

Steuerermäßigung für Sanierungsmaßnahmen in selbstgenutzen Wohngebäuden

Energieberatung: Icon Euro weiß auf gelbAnstelle der Zuschüsse und Krediten des BAFA und der KfW können Sanierungsmaßnahmen nach Abschluss der Maßnahmen steuerlich geltend gemacht werden. Dazu müssen die Sanierungsmaßnahmen:

von einem Fachunternehmen ausgeführt werden und die Anforderungen aus der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV)erfüllen.
Diese Mindestanforderungen sind zu einem erheblichen Teil identisch mit den Anforderungen der BEG für Einzelmaßnahmen.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, können 20 Prozent der Investitionskosten und maximal 40.000 Euro pro Gebäude innerhalb von drei Jahren im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Die Einhaltung der Mindestanforderungen muss über eine Fachunternehmerbescheinigung nachgewiesen werden. Das Bundesministerium für Finanzen hat eine Musterbescheinigung für Fachunternehmen zur Verfügung gestellt.

Für eine förderfähige Maßnahme kann entweder die Förderung der BEG oder die Steuerermäßigung beantragt werden.

Was ist das BEG?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bündelt die wichtigsten Förderprogramme des Bundes zur Gebäudesanierung. BEG-Förderungen werden über das BAFA bzw. KfW als Zuschuss zu den anfallenden Kosten für eine geförderte Maßnahme ausgezahlt. Dieses Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Die Förderung ist stets an Voraussetzungen geknüpft, die bei der Umsetzung der Maßnahme zu beachten sind. Förderkredite mit Tilgungszuschuss für eine vollständige energetische Sanierung und Ergänzungskredite zu einzelnen geförderten Maßnahmen vergibt die KfW-Bank.

Neben den Förderungen des Bundes gibt es auch Förderprogramme vom Land und den Kommunen. Einen ersten Überblick dazu bietet die Förderdatenbank des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Sie listet alle Förderprogramme des Bundes sowie Förderprogramme der Bundesländer.

Weitere Fragen rund um das Thema Förderung beantworten die Energieberater:innen der Verbraucherzentrale und geben darüber hinaus eine Reihe genereller Empfehlungen zur Sanierung von Wohngebäuden.

Schritt für Schritt: Wie beantrage ich die BEG-Förderung beim BAFA?

  1. Angebote anfordern und gegebenenfalls eine/n Fachexpert:in für Energieeffizienz beauftragen
  • Sammeln Sie Angebote von Fachunternehmen.
  • Schließen Sie einen geschlossenen Vertrag ab, um einen Förderantrag zu stellen. Dieser sollte auch das geplante Umsetzungsdatum der Maßnahme enthalten.
  • Wenn Sie eine/n Energieeffizienz-Expert:in einbinden, müssen Sie eine technische Projektbeschreibung (TPB) in Auftrag geben und die „TPB-ID“ für den Antrag erhalten. Die Projektbeschreibung enthält ausführliche Angaben zu den geplanten Maßnahmen, dem vorherigen Zustand des Gebäudes, dem angestrebten energetischen Standard nach der Sanierung sowie weiteren relevanten Einzelheiten.

2. Antrag online stellen

  • Reichen Sie Ihren Antrag online ein. Anschließend erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Aktivierungslink für das BAFA-Portal.
  • Durch Klicken auf den Link können Sie Ihren Zugang zum BAFA-Portal aktivieren.

3. Maßnahme umsetzen

  • Das BAFA prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen den Zuwendungsbescheid zu.
  • Nach Erhalt können Sie innerhalb von 36 Monaten mit der Umsetzung beginnen.

4. Laden Sie den Verwendungsnachweis hoch

  • Ein/e Expert:in für Energieeffizienz erstellt den technischen Projektnachweis (TPN) nach der Sanierung, um die Erfüllung der Förderkriterien zu bestätigen. Dieser beinhaltet alle wichtigen Projektdaten nach Umsetzung der beantragten Maßnahme. Der TPN wird benötigt, wenn eine TPB zur Beantragung der Förderung erforderlich war.
  • Reichen Sie den Online-Verwendungsnachweis ein. Laden Sie die erforderlichen Nachweise über das BAFA-Portal hoch.

5. Prüfung und Auszahlung des Zuschusses

Nach erfolgreicher Prüfung erstellt das BAFA einen Festsetzungsbescheid, verschickt diesen postalisch und überweist den bewilligten Zuschuss an den/die Antragsteller:in.

 

Weitere Informationen zum Thema:

Energie sparen ist Geld sparen: Frau küsst Sparschwein

 

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt bei der Modernisierung von Häusern – Teil 1