Energiespar-Contracting

Beim Energiespar-Contracting, auch Energieeinspar-Contracting oder Wärmeliefer-Contracting genannt, übergeben Sie, wenn Ihnen das Gebäude gehört, die Verantwortung für die Wärmeversorgung in ihrem Haus an einen Dienstleister, den so genannten Contractor. Anders als bei herkömmlicher Energielieferung übernimmt dieser neben der Energieversorgung auch die Installation der Heizungsanlage, deren Betrieb und Wartung.

Die Heizungsanlagen in Mehrfamilienhäuser zu erneuern ist kostenintensiv. Das Energiespar-Contracting stellt für Sie, wenn Sie vermieten, eine attraktive Alternative zur eigenen Investition in eine neue Heizungsanlage dar. Der Contractor baut eine Heizungsanlage in das Gebäude und übernimmt die Verantwortung für den Betrieb der Anlage, für Wartung und auch Reparaturen. Der Contractor ist Eigentümer der Heizungsanlage und beliefert Sie und/oder die im Haus lebenden Mietparteien direkt mit Wärme. Wenn das Gebäude also Ihr Eigentum ist, sparen Sie mit Energiespar-Contracting Investitionskosten für den Heizungstausch sowie den Aufwand für den Betrieb der Heizung. Sie stellen lediglich den Raum für die Heizungsanlage zur Verfügung.

Der Contractor erhält für die gelieferte Wärme ein Entgelt, den so genannten Wärmepreis. Der Wärmepreis beinhaltet neben den Energie- und Betriebskosten eine kalkulierte Umlage für die getätigten Investitionskosten, also für die Abschreibung der Anlage und die Zinsen für das erforderliche Investitionskapital, Kosten für Reparaturen und möglicherweise Rückstellungen für zukünftige Kosten. Damit liegt der Wärmepreis in der Praxis oftmals deutlich über den vorher abgerechneten Heizkosten. Rechtliche Rahmenbedingungen für die Wärmelieferung im Rahmen des Energiespar-Contracting setzen die Wärmelieferverordnung und das Bürgerliche Gesetzbuch.

Was ist neu am Energiespar-Contracting

Bisher haben Sie, wenn Sie Haus oder Wohnungen vermietet haben, die Investitions- und Reparaturkosten für die Heizungsanlage selbst getragen. Sie waren in der Kaltmiete mit einkalkuliert. Die Mieterinnen und Mieter haben somit die Heizungsanlage über die Kaltmiete mitfinanziert. Über die Heizkostenabrechnung werden die laufenden Kosten für die Heizungsanlage wie beispielsweise Brennstoffbezug, Abrechnungsdienst, Wartung und Schornsteinfegergebühren umgelegt, und so von den Mieter:innen getragen.

Wird die Wohnung nach Umstieg auf Energiespar-Contracting neu vermietet, kann der komplette Wärmepreis als Nebenkosten umgewälzt werden. Dazu muss der Wärmepreis ausdrücklich als Nebenkosten im Mietvertrag ausgezeichnet sein. Anders als bisher dürfen Reparaturen und Kosten für Erneuerungen beim Energiespar-Contracting somit als Nebenkosten mit in Rechnung gestellt werden.

Wird ein Energiespar-Contracting während eines laufenden Mietvertrages abgeschlossen, können Vermietende nicht ohne weiteres die ermittelten Wärmekosten komplett auf Mieter:innen umlegen. Bestandteile der kalkulierten Contracting-Kosten sind ja bereits in der Kaltmiete enthalten. Daher wurden 2013 mit der Wärmelieferverordnung Regelungen zum Schutz der Mieter:innen eingeführt. Gefordert ist eine Kostenneutralität. Nach Umstellung sollen die Heizkosten nicht höher sein als bei Betrieb der Heizungsanlage durch die Vermietenden.

Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen entschieden, dass Vermietende für die Umstellung auf Wärmeliefer-Contracting die Zustimmung der Mieter:innen brauchen, falls diese anschließend mehr bezahlen sollen. Eine Ausnahme ist gegeben, wenn sich der Vermietende im Mietvertrag eine Umstellung auf einen gewerblichen Wärmelieferanten vorbehält. Wenden Sie sich bei Fragen an die Mieterberatung der Verbraucherzentrale.

Vorteile des Energiespar-Contractings

Dienstleister, die Energiespar-Contracting anbieten, werben häufig mit einem Rund-um-sorglos-Paket ohne Anzahlung: Der Vertrag zwischen Hauseigentümer:innen und Contractor beinhaltet neben der Entsorgung der alten Heizungsanlage den Einbau und Betrieb der neuen Heizung, die Wärmeversorgung der Hausbewohnenden, die Wartung und Reparatur der Anlage und die Schornsteinfegerkosten. Meist läuft der Contracting-Vertrag zehn bis fünfzehn Jahre. Danach ist die Anlage bei manchen Vertragsmodellen bezahlt und geht in den Besitz der Hauseigentümer:innen über. Alternativ können diese die dann alte Heizungsanlage ausbauen lassen oder zum Restwert übernehmen.

Das Energiespar-Contracting bietet eine Möglichkeit, Heizungsanlagen auch bei fehlendem Investitionskapital zu erneuern. Durch effizientere Heiztechnik kann Energie gespart und die Umwelt geschont werden. Sieht das Energiespar-Contracting einen Umstieg in Fernwärmenetze vor, ist ein besonders ökologisches Heizen möglich, wenn erneuerbaren Energien für die Wärmeerzeugung genutzt werden.

Förderungsmöglichkeiten

Für die Erneuerung der Heizungsanlage mittels Energiespar-Contracting können in vielen Fällen Fördermittel beantragt werden. Der Bund fördert die Sanierung von Heizungsanlagen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude beispielsweise mit bis zu 50 Prozent Zuschuss. Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen, Pächter:innen oder Mieter:innen des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren (Stand 12/2021).

Nachteile des Energiespar-Contractings, wenn Ihnen das Haus gehört

Im Vergleich zum Kauf einer Heizungsanlage ohne Contracting bezahlen Sie, wenn Ihnen das Haus gehört, mit Energiespar-Contracting meist mehr für die Heizungsanlage. Zudem beinhalten die Verträge mit zehn bis fünfzehn Jahren eine sehr lange Vertragslaufzeit, die selbst bei Energiepreiserhöhungen an den Contractor binden. Bei Fragen zum Energiespar-Contracting und möglichen Fördermitteln für die Heizungssanierung können sich private Vermieter:innen an die Energieberatung der Verbraucherzentrale wenden.

Nachteile des Energiespar-Contractings, wenn Sie mieten

Die Kosten des Contractings werden mit der Nebenkostenabrechnung auf Mieterinnen und Mieter umgelegt. Das heißt, auf der Heizkostenabrechnung erscheinen nicht nur die Energiekosten, sondern auch eine jährliche Umlage für die Investition der neuen Heizungsanlage. Das wäre korrekt, wenn gleichzeitig die Kaltmiete gesenkt werden würde, die ebenfalls einen Teil der Investitionskosten für die Heizung beinhaltet. Leider passiert die Absenkung der Kaltmiete in den seltensten Fällen, so dass Mieter:innen häufig doppelt zur Kasse gebeten werden. Um welchen Betrag die Kaltmiete zu reduzieren ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Viele Mieter:innen wissen zudem nicht, dass die Heizkosten durch das Contracting grundsätzlich nicht höher werden dürfen. Fragen Sie bei Bedarf die Mieterberatung der Verbraucherzentrale.

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