E-Auto-Prämie (Umweltbonus)

Die E-Auto-Prämie, auch Umweltbonus genannt, ist eine Kaufprämie für E-Fahrzeuge, mit dessen Hilfe der Absatz neuer Elektrofahrzeuge gefördert werden soll. Auf diese Weise möchte die Bundesregierung einen maßgeblichen Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffemissionen im Verkehrssektor leisten und gleichzeitig die Nachfrage nach der umweltschonenden Elektromobilität erhöhen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) unterstützt durch den Umweltbonus die schnelle Verbreitung elektrisch betriebener Fahrzeuge im Markt.

Welche Fahrzeuge werden durch die E-Auto-Prämie gefördert? 

Alle Fahrzeuge, die förderfähig sind, werden auf der Liste des BAFA (Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) aufgeführt. Der Umweltbonus gilt zudem rückwirkend für alle Fahrzeuge, die seit dem 5. November 2019 zugelassen wurden. Seit dem 16. November 2020 sind gestaffelte Fördersätze beim Leasing möglich mit der neuen Richtlinie möglich. Zudem kann die E-Auto-Prämie mit einer weiteren Förderung kombiniert werden.

Grundsätzlich sind reine Batterieelektrofahrzeuge sowie von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die auch Plug-In-Hybride genannt werden, förderfähig. Ebenso kann die Elektroauto-Prämie bei Brennstoffzellenfahrzeugen und Fahrzeugen ohne lokale CO2-Emmissionen sowie mit höchstens 50 Gramm CO2-Emmissionen pro Kilometer bezogen werden. Gebrauchte Elektrofahrzeuge, die nicht als Firmen- oder Dienstwagen des Ersterwerbers eine staatliche Förderung erhalten haben, können bei einer Zweitveräußerung ebenfalls den Bonus beziehen.

Die Höhe und Geltungsdauer des Umweltbonus

Der Umweltbonus wird zu je 50 Prozent von der Bundesregierung und der Industrie finanziert. Bei einem maximalen Nettolistenpreis von 40.000 Euro wird er für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge um 50 Prozent auf 6.000 Euro sowie für Plug-In-Hybride auf 4.500 Euro angehoben. Liegt der Nettolistenpreis über 40.000 Euro, beträgt der Bonus für rein elektrische Fahrzeuge 5.000 Euro sowie für Plug-In-Hybride 3.750 Euro.

Grundsätzlich sind seit 2020 Bundesmittel in Höhe von 2,09 Milliarden Euro für den Umweltbonus vorgesehen. Diese sollen bis 2025 ausgezahlt werden.

Antrag beim BAFA für den Umweltbonus

Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) muss online ein Antrag gestellt werden, um den Umweltbonus zu erhalten. Er kann von Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften sowie Vereinen, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird und die sich verpflichten, das Fahrzeug sechs Monate zu halten, beantragt werden. Für den Antrag benötigen Sie eine Kopie der Rechnung sowie einen Nachweis für Ihre Zulassung für das Fahrzeug. Wird der Antrag bewilligt, erhalten Sie die E-Auto-Prämie per Überweisung auf Ihr Konto.

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