Gasanbieter kündigen

Wechseln Sie jetzt. Sparen Sie jetzt.

Den Gasanbieter zu wechseln, ist einfach und ohne Risiko möglich. Sie sparen damit Energiekosten und leisten einen Beitrag zu mehr Wettbewerb im Energiemarkt.

Der Stromanbieterwechsel wird in Deutschland bereits häufig vollzogen, viel weniger Menschen wechseln jedoch den Gasanbieter. Dabei ist die Kündigung des Gasanbieters einfach und ohne Risiko möglich. Sie können sich beim Wechsel zwischen verschiedenen Tarifen von Gasanbietern entscheiden und Ihre Fixkosten erheblich senken. Zudem fördern Sie mit einer Kündigung des Gasanbieters den Wettbewerb auf dem Markt.

Für einen Wechsel des Gasanbieters müssen Sie sich nur einen neuen Versorger suchen und mit diesem einen Vertrag abschließen. Eine Kontaktaufnahme zum alten Gasanbieter ist nicht notwendig, das übernimmt der neue Vertragspartner für Sie. Es entstehen weder Wechselkosten noch ein Risiko, nach dem Wechsel ohne Gas dazustehen. Sobald die Kündigungsfrist oder Mindestvertragslaufzeit abgelaufen ist, erfolgt der Wechsel des Gasanbieters.

Achten Sie beim Wechsel des Gasanbieters besonders auf folgendes:

  • Vereinbaren Sie keine zu lange Laufzeit mit dem neuen Gasanbieter: nicht länger als ein Jahr.
  • Die Kündigungsfrist sollte nicht mehr als einen Monat betragen.
  • Vermeiden Sie Angebote mit extrem niedrigen Gaspreisen: Die Preise sind möglicherweise nicht kostendeckend kalkuliert.
  • Vorsicht bei Festpreisangeboten von Gasanbietern.
  • Leisten Sie keine Vorauszahlungen, da Sie dann im Falle einer Insolvenz Geld verlieren könnten.

So funktioniert der Wechsel des Gaslieferanten

Vergleichen Sie die Tarife unterschiedlicher Gasanbieter:

Möchten Sie den Gasanbieter wechseln, sollten Sie Ihren Jahresverbrauch und Ihren alten Gaspreis mit den Tarifen anderer Gasanbieter vergleichen. Wichtig ist, die Bruttopreise zu betrachten. Alternativ ist ein kostenloser Gasanbieter Vergleich in der Verbraucherzentrale möglich. Besuchen Sie uns dazu gern in unserer Beratungsstelle. Wir helfen Ihnen, kostengünstige und verbraucherfreundliche Angebote zu finden.

Bitte beachten Sie bei jedem Wechsel des Gasanbieters die vertragliche Mindestlaufzeit und die Kündigungsfrist Ihres aktuellen Gaslieferanten.

Fordern Sie einen Vertrag beim neuen Gasanbieter an:

Haben Sie sich für einen Gasanbieter entschieden, können Sie Ihren neuen Vertrag entweder direkt beim Versorger oder in einigen Fällen auch über das genutzte Tarifprotal abschließen. Achten Sie dabei auf das Kleingedruckte im Vertrag. Wir empfehlen Ihnen, den Vertrag anfangs für ein Jahr abzuschließen und danach auf eine möglichst kurze Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats zu achten.

Beachten Sie auch folgende Tipps und schaffen Sie sich einen aussagekräftigen Preisüberblick mit Hilfe von Online-Tarifrechnern.

Lesen Sie die Kundenbewertungen in Gasanbieter-Wechsel-Portalen. Das hilft Ihnen, den Anbieterkreis kleiner zu machen.

Gasvertrag des neuen Gasanbieters ausfüllen:

Sie benötigen den Namen des bisherigen Gaslieferanten und des Netzbetreibers, die Zählernummer, Ihre vorherige Kundennummer sowie den letzten Jahresverbrauch.

Einzugsermächtigung

Viele Energieanbieter fordern eine Einzugsermächtigung für die monatlichen Abschlagszahlungen. Falls Sie das nicht wünschen, erkundigen Sie sich nach anderen Zahlungsweisen.

Vollmacht zur Kündigung des alten Liefervertrages

Sie bevollmächtigen den neuen Gasanbieter, den alten Liefervertrag zu kündigen. Die vertraglichen Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen Ihres alten Gasanbieters sind weiter für Sie verbindlich. Der neue Anbieter kümmert sich anschließend um alles Weitere.

Sonderkündigung des Altvertrages:

Wechseln Sie Ihren Gasanbieter, wird der bisher laufende Vertrag vom neuen Versorger selbst gekündigt. Sollte jedoch der Fall bestehen, dass Sie den Gasanbieterwechsel zeitnah zu einer erneuten Vertragsverlängerung durchführen, sollten Sie Ihrem alten Versorger zur Sicherheit selbst kündigen. Es kann vorkommen, dass der neue Gasanbieter die Kündigung des Altvertrages nicht rechtzeitig durchführt. Dies gilt auch für Sonderkündigungen, zu denen Sie das Recht bei einer angekündigten Preiserhöhung des alten Gasanbieters haben. Teilen Sie eine selbstständig durchgeführte Kündigung des Gasanbieters auf jeden Fall dem neuen Versorger mit.

Die Bestätigung des Vertragsabschlusses:

Bestätigt Ihnen Ihr neuer Gasanbieter den Vertragsabschluss mit dem genauen Liefertermin, ist der Wechsel der Gasanbieters zustande gekommen.

Von Ihrem alten Anbieter erhalten Sie dagegen innerhalb von sechs Wochen nach Lieferende die Bestätigung der Vertragskündigung und Ihre Abschlussrechnung. Wie lang der Wechsel dauert, hängt von Ihrer Kündigungsfrist ab.

Nutzen Sie die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale zur Kündigung des Gasanbieters

Ein Gasanbieterwechsel braucht weder technische Arbeiten noch einen neuen Zähler. Es entstehen auch keine Wechselgebühren für Sie. Dennoch ist der Wechsel eines Gasanbieters mit einigen Besonderheiten verbunden. Deshalb können Sie zum Vergleich oder Wechsel des Gasanbieters gern die Energieberatung der Verbraucherzentrale nutzen.

Sollte sich Ihr neuer Anbieter vom Markt zurückziehen, in Konkurs fallen oder insolvent gehen, ist Ihre Grundversorgung dennoch gewährleistet, da der Energiebezug in Deutschland gesetzlich geregelt ist. Auch Strafentgelte sind nicht zu befürchten.

Hier finden Sie weitere Tipps, was Sie im Falle einer Insolvenz und der Einstellung der Gaslieferung tun können.