Ein Überblick über die staatliche Förderung für Heizungen

Heizkosten machen einen großen Teil unserer Energierechnungen aus, besonders wenn wir veraltete Heizsysteme haben. Wussten Sie, dass es finanzielle Unterstützung gibt, um diese alten Heizungen durch effizientere und umweltfreundlichere Optionen zu ersetzen? Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ermöglicht es Haushalten auf nachhaltige Heizlösungen umzusteigen. Lassen Sie uns einen Blick darauf werfen, wie diese Förderung für neue Heizungen aussieht.

Das Wichtigste in Kürze

 

  • Für den Einbau von Heizungen, die erneuerbare Energien nutzen, können Sie Förderungen von der KfW und dem BAFA beantragen.
  • Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben und kann durch verschiedene Bonuszuschüsse auf bis zu 70 Prozent ansteigen.
  • Mögliche Zuschussförderungen: Bonuszuschüsse der KfW sowie Umfeldmaßnahmen, wie z.B. Planungskosten.
  • Es besteht die Möglichkeit, einen Ergänzungskredit in Höhe der förderfähigen Ausgaben, maximal 120.000 Euro, zu beantragen.
  • Förderprogramme der KfW & des BAFA sind unter bestimmten Bedingungen kombinierbar.

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Welche Fördermöglichkeiten gibt es durch die KFW und das BAFA?

Zuschussförderung

Darlehensförderung mit einem Ergänzungskredit

Anforderungen an geforderte Maßnahmen

Kombination von Förderprogrammen

Förderung von Heizung beantragen

Antragstellung – Schritt für Schritt>/strong>


Welche Fördermöglichkeiten gibt es durch die KFW und das BAFA

Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer können Zuschüsse und vergünstigte Darlehen bekommen. Dazu müssen sie eine neue Heizung einbauen, die erneuerbare Energien nutzt.

Die KfW fördert:

  • Innovative Heizungstechnik (Heiztechnik, die mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen)
  • Wärmepumpen (elektrisch angetrieben)
  • Wasserstofffähige Heizungen
  • Biomasseheizungen
  • Solarthermie
  • Brennstoffzellenheizung

Die BAFA fördert:

  • Solarthermie
  • Biomasseheizungen
  • Wärmepumpenanlagen
  • EE-Hybridheizungen sowie Gas-Hybridheizungen
  • Gas-Brennwertheizungen (hybridfähige Steuerungs- und Regelungstechnik)
  • Austausch von Ölheizungen durch Heizungen, die erneuerbare Energien & Erdgas nutzen

Für die Förderung einer neuen Heizung müssen die damit versorgten Wohnungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Es werden lediglich die Komponenten gefördert, die tatsächlich erneuerbare Energien nutzen. Solarthermische Anlagen, die in der Regel zusätzlich zu anderen Wärmeerzeugern betrieben werden, müssen nicht 65 Prozent der Wärme erbringen, um gefördert zu werden.

Zuschussförderung

Zuschüsse für neue Heizungen werden bei der Förderbank KfW (KfW) beantragt. Neben der Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben können verschiedene Bonuszuschüsse beantragt werden, so dass die Förderung in Summe bis zu 70 Prozent umfassen kann.

Geförderte Maßnahmen müssen von Fachunternehmen durchgeführt werden. Sie müssen bei der Antragstellung bestätigen, dass die Mindestanforderungen eingehalten werden und nach Fertigstellung quittieren, dass die geförderte Maßnahme programmgemäß umgesetzt wurde. Neben dem Einbau der neuen Heizung werden auch Umfeldmaßnahmen begünstigt. Dazu zählen etwa der Austausch von Heizkörpern, der hydraulische Abgleich oder Planungskosten.

Darlehensförderung mit einem Ergänzungskredit

Energieberatung: Icon Euro weiß auf gelb

 

Wer für die Umsetzung einer mit Zuschüssen geförderten Maßnahme eine Finanzierung benötigt, kann über die Zuschussförderung hinaus bei der KfW ein Darlehen beantragen.

 

 

  • Für einen Heizungstausch, für den ein Zuwendungsbescheid von der KfW vorliegt, kann ein Ergänzungskredit in Höhe der förderfähigen Ausgaben, maximal 120.000 Euro, beantragt werden.
  • Bei einem Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro im Jahr gibt es für den Ergänzungskredit aktuell einen Zinsvorteil von knapp zwei Prozent.

Warum ein Heizungstausch?
Die alte Heizung muss ausgetauscht werden, wenn ein Weiterbetrieb wegen des Alters der Anlage oder wegen zu hoher Schadstoffemissionen nicht mehr zulässig ist. Auch ein vorzeitiger Austausch kann empfehlenswert sein. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die alte Heizung einen hohen Wärmeverlust verursacht. Damit für einen hohen Heizenergieverbrauch und hohe Heizkosten sorgt und nicht selten einen unwirtschaftlichen Betrieb nach sich zieht. Ein vorzeitiger Austausch kann ebenfalls sinnvoll sein, wenn die alte Anlage zwar noch funktioniert, aber häufige Reparaturen notwendig sind.
Wer seine Heizung austauscht, sollte in jedem Fall auf das Heizen mit erneuerbaren Energien umsteigen. Nur dann wird die neue Heizung gefördert. Sinnvoll ist eine Wärmepumpe oder Heizen mit Biomasse. Sofern ein Fernwärmeanschluss möglich ist, gehört dieser ebenfalls zu den empfehlenswerten Maßnahmen.

Anforderungen an geforderte Maßnahmen

Für alle Maßnahmen gelten technische Mindestanforderungen. In der Regel müssen gesetzliche Ansprüche übertroffen werden, um eine Förderung zu erhalten. Bei neuen Heizungen sind Energieeffizienz und Schadstoffausstoß wesentliche Kriterien.

Kombination von Förderprogrammen

Seit 2024 besteht die Möglichkeit, Fördermittel aus verschiedenen Programmen zu kombinieren. Einzelmaßnahmen (BEG EM) können mit Förderprogrammen der KfW (BEG WG), wie KfW 261, sowie mit Zuschüssen für Einzelmaßnahmen verbunden werden. Es sollte jedoch beachtet werden, dass eine Maßnahme nicht mehrfach gefördert werden kann.

Förderung von Heizung beantragen

Ausnahmsweise können förderfähige Vorhaben in diesem Jahr bis zum 31.08.2024 durchgeführt von allen Antragstellergruppen begonnen werden. Auch wenn noch kein Förderantrag gestellt wurde. Der Antrag muss dann aber bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden.

Danach gilt wieder: Sobald Sie sich für eine Maßnahme entschieden haben, beantragen Sie die Fördermittel vor dem Start der Maßnahme. Besuchen Sie je nach Art der Förderung folgende Anlaufstellen:

  • Für Förderangebote der KfW nutzen Sie das Portal „Meine KfW“.
  • Förderungen vom BAFA beantragen Sie über das BAFA-Onlineportal.
  • Für Ergänzungskredite der KfW wenden Sie sich an Ihren Finanzierungspartner, wie z.B. Ihre Hausbank.

Geförderte Maßnahmen können durch Fachunternehmen oder in Eigenleistung durchgeführt werden. Bei Eigenleistungen werden ausschließlich Materialkosten erstattet. Die fachgerechte Durchführung der Maßnahme sowie die korrekten Ausgaben für das benötigte Material müssen von Fachunternehmen oder von Energie-Effizienz-Expert:innen bestätigt werden.

Förderung von Heizung beantragen

In folgenden Schritten können Sie die Förderung beantragen:

    1. Schritt: Maßnahme konzipieren und Kostenvoranschläge einholen
      Zunächst gestalten Sie die Maßnahme nach Ihren Bedürfnissen und fordern Kostenvoranschläge von allen beteiligten Fachleuten an.
    2. Schritt: Aufträge erteilen und Zeitplan erstellen
      Sobald Sie die Maßnahme und die erforderlichen Fachhandwerker ausgewählt haben, erteilen Sie den Auftrag unter einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung. Der Vertrag tritt nur in Kraft, wenn die Heizungsförderung von BAFA oder KfW genehmigt wird. Gleichzeitig organisieren Sie die Durchführung und vereinbaren einen vorläufigen Termin.
    3. Schritt: Expertenbestätigung
      Bevor Sie die Förderung für die neue Heizung oder Heizungsoptimierung beim BAFA oder die KfW beantragen, benötigen Sie die Bestätigung eines Fachmanns. Für die KfW-Heizungsförderung stellt der Handwerker eine Bestätigung zum Antrag (BzA) aus. Bei der BAFA-Förderung erhalten Sie vom Handwerker eine Technische Projektbeschreibung (TPB).
    4. Schritt: Förderung bei BAFA und KfW beantragen
      Nachdem alle Bedingungen erfüllt sind, können Sie die finanzielle Unterstützung über das Onlineportal der KfW oder des BAFA beantragen.
    5. Schritt: Zusatzdarlehen anfordern (falls erforderlich)
      Falls Sie nach Erhalt der Förderzusage einen Kredit benötigen, können Sie nun ein Zusatzdarlehen bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Finanzinstitut Ihrer Wahl beantragen.
    6. Schritt: Maßnahme fachgerecht umsetzen lassen
      Es besteht auch die Möglichkeit, die Arbeiten selbst durchzuführen, jedoch entfällt dabei die Förderung vieler Begleitmaßnahmen.
    7. Schritt: Expertenbestätigung einholen
      Nach Beendigung sämtlicher Arbeiten lassen Sie sich die fachgerechte Ausführung bestätigen. Für die KfW-Heizungsförderung wird Ihnen vom Handwerker eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausgestellt. Für die BAFA-Förderung erhalten Sie von Ihrem Handwerker einen technischen Nachweis (TPN). Wenn Sie auch den iSFP-Bonus in Anspruch genommen haben, ist ein Energie-Effizienz-Experte für die Ausstellung des Nachweises verantwortlich.
    8. Schritt: Fördermittel-Auszahlung beantragen
      Zum Schluss übermitteln Sie sämtliche Dokumente und Belege an Ihre Förderstelle und stellen damit den Antrag auf Auszahlung der bewilligten Fördermittel.

 

Grundförderung und Bonuszuschüsse
Die Grundförderung beträgt für alle geförderten Heizungen 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Für neue Heizungen in selbstgenutztem Wohneigentum kann ein Klima-Geschwindigkeits-Bonus beantragt werden, wenn eine der folgenden, alten Heizungen ausgetauscht wird:

  • Öl- oder Kohleheizung
  • Gas- oder Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist
  • Gas-Etagenheizung ohne Altersbegrenzung
  • Elektrospeicherheizung

 

Der Klima-Geschwindigkeits-Bonus beträgt für alle förderfähigen Heizungen, die bis 2028 eingebaut werden, 20 Prozent der förderfähigen Kosten.
Für neue Heizungen in selbstgenutzten Wohnungen kann ein so genannter Einkommens-Bonus beantragt werden, wenn das jährliche Haushaltseinkommen 40.000 Euro nicht überschreitet.
Der Einkommens-Bonus beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten.

Für neue Wärmepumpen, die das Erdreich, Grund- oder Abwasser als Wärmequelle nutzen, oder die mit einem natürlichen Kältemittel betrieben werden, kann ein so genannter Effizienz-Bonus beantragt werden. Der beantragte Effizienz-Bonus beträgt 5 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Die Summe von Grund- und Bonusförderungen kann 70 Prozent der förderfähigen Kosten nicht überschreiten.
Es gibt Obergrenzen für die förderfähigen Kosten, abhängig von der Zahl der Wohnungen:

  • Erste Wohnung: 30.000 Euro
  • Zweite bis sechste Wohnung: 15.000 Euro pro Wohnung
  • Ab der siebten Wohnung: 8.000 Euro pro Wohnung

 

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