Förderungen von Altbausanierung

Förderung von Altbausanierungen – Modern und nachhaltiger wohnen

Angesichts des enormen Energieverbrauchs und der hohen Kosten veralteter Heizungssysteme gewinnt die Sanierung von Altbauten zunehmend an Bedeutung. Die Sanierung ist eine großartige Möglichkeit, Energie zu sparen und gleichzeitig den Wohnkomfort zu erhöhen. Doch stellen Sie sich auch die Frage: Wie finanziere ich das Ganze? Zum Glück gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten, die Ihnen dabei helfen können, die Kosten zu stemmen. In diesem Text geben wir Ihnen einen einfachen Überblick über die wichtigsten Förderprogramme und wie Sie davon profitieren können.

Doch die Finanzierung solcher Maßnahmen kann eine Hürde darstellen. Um diesem Hindernis zu begegnen, bieten staatliche Förderprogramme und Zuschüsse finanzielle Unterstützung für Altbausanierungen. Wer beim Modernisieren der eigenen vier Wände auf Energieeffizienz achtet, kann damit Zuschüsse und verbilligte Darlehen vom Staat erhalten, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind. Die Förderprogramme des Bundes wurden zum Jahresbeginn 2024 erheblich geändert. Gefördert werden sowohl energetische Sanierungsmaßnahmen als auch der Austausch alter Heizungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderfähigen Maßnahmen: nachträgliche Wärmedämmung von Außenwänden, Dachflächen und Geschossdecken sowie der Austausch oder die Verbesserung von Fenstern und Außentüren, der Einbau von außenliegendem Sonnenschutz und Efficiency Smart Home-Systeme.
  • Der Zuschuss kann bis zu 30.000 Euro pro Wohnung und Kalenderjahr umfassen und sich um weitere 30.000 Euro erhöhen, sofern der Bonus für den iSFP gewährt wird.
  • Auch die energetische Fachplanung und Baubegleitung kann mit bis zu 50 Prozent des Beratungshonorars bezuschusst werden
  • Wer für die Umsetzung einer mit Zuschüssen geförderten Maßnahme eine Finanzierung benötigt, kann ein Darlehen von bis zu 120.000 Euro pro Wohnung beantragen.
  • Förderanträge müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.

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Altbausanierung: Mehr Komfort, weniger Kosten

Detaillierte Planung: Die Schlüsselmaßnahmen einer erfolgreichen Sanierung

Voraussetzungen für die Förderungen von Altbausanierung

Budgetierung und Finanzmanagement: Die Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen

Historische Bausubstanz bewahren – Sanierung eines Altbaus unter Denkmalschutz

Regularien & Richtlinien: Die Energieberatung der Verbraucherzentrale fasst zusammen


Altbausanierung: Mehr Komfort, weniger Kosten

Das Leben in einem Altbau bringt Herausforderungen mit sich. Häufig sind die Gebäude schlecht isoliert, was zu einem erhöhten Energieverbrauch und höheren Heizkosten führt. Zudem kann sich Schimmel bilden, der sowohl die Gesundheit der Bewohner:innen beeinträchtigen als auch strukturelle Schäden verursachen kann. Die technische Ausstattung wie Elektrik, Sanitär- und Heizungssysteme ist oft veraltet und reparaturanfällig. Zusätzlich können Risse in den Wänden entstehen oder Dächer undicht werden. Das erfordert teure Reparaturen. Wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht, werden Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen durch Vorschriften und Auflagen erschwert.

Um diese Herausforderungen zu bewältigen, gibt es eine Reihe an Sanierungsmöglichkeiten. Diese umfassen typischerweise:

  • Dämmung und Energieeffizienzmaßnahmen: Durch die Verbesserung der Gebäudedämmung und den Einsatz energieeffizienter Heizungs- und Belüftungssysteme können die Energiekosten gesenkt und der Wohnkomfort erhöht werden.
  • Sanierung der Haustechnik: Die Erneuerung der Elektrik, Sanitär- und Heizungsanlagen verbessert nicht nur die Sicherheit, sondern auch die Funktionalität und Effizienz des Gebäudes.
  • Bausubstanzsanierung: Die Reparatur von Baumängeln und die Modernisierung der Gebäudestruktur stellen sicher, dass das Gebäude langfristig stabil und sicher bleibt. Zudem steigert die Modernisierung den Wert einer Immobilie.
  • Ästhetische Verbesserungen: Altbausanierungen ermöglichen den Wohnraum nach den individuellen Bedürfnissen und Vorlieben der Bewohner zu gestalten und gleichzeitig den historischen Charme des Gebäudes zu bewahren.

Detaillierte Planung: Die Schlüsselmaßnahmen einer erfolgreichen Sanierung

Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören die nachträgliche Wärmedämmung von Außenwänden, Dachflächen und Geschossdecken sowie der Austausch oder die Verbesserung von Fenstern und Außentüren. Auch der Einbau von außen liegendem Sonnenschutz kann eine Förderung erhalten.

Des Weiteren werden Wohnungslüftungsanlagen und digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung von Heizungen gefördert, also sogenannte „Efficiency Smart Home-Systeme“.

 

  • Nachträgliche Wärmedämmung von Außenwänden: Verbesserung der Gebäudeisolierung durch die Anbringung einer zusätzlichen Dämmschicht am Gebäude.
  • Nachträgliche Wärmedämmung von Dachflächen: Erhöhung der Energieeffizienz durch die Dämmung des Daches, um Wärmeverluste zu reduzieren.
  • Nachträgliche Wärmedämmung von Geschossdecken: Isolierung der obersten Geschossdecke, um Wärmeverluste zu minimieren und den Wohnkomfort zu verbessern.
  • Austausch oder Verbesserung von Fenstern: Erneuerung alter oder ineffizienter Fenster, um den Wärmeschutz zu optimieren und Energie zu sparen.
  • Austausch oder Verbesserung von Außentüren: Einbau moderner und besser isolierter Außentüren, um Wärmeverluste zu reduzieren und den Wohnkomfort zu steigern.
  • Einbau von außen liegendem Sonnenschutz: Installation von Sonnenschutzvorrichtungen wie Markisen oder Jalousien, um die Überhitzung der Räume im Sommer zu verhindern und den Energieverbrauch zu senken.
  • Wohnungslüftungsanlagen: Einbau von mechanischen Lüftungsanlagen zur kontrollierten Belüftung und Entfeuchtung der Wohnräume, um ein gesundes Raumklima zu gewährleisten.
  • Efficiency Smart Home-Systeme: Integration intelligenter Steuerungssysteme zur Optimierung des Heizbetriebs und des Energieverbrauchs im Gebäude.

Anforderungen an geförderte Maßnahmen

Für alle Maßnahmen gelten technische Mindestanforderungen. In der Regel müssen die gesetzlichen Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) übertroffen werden, um eine Förderung zu erhalten. Bei der Förderung von Wärmedämmungen gilt beispielsweise, dass die Dämmung dicker ausfallen oder qualitativ hochwertiger sein muss, als im GEG vorgeschrieben.
In der Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen der BEG sind im Kapitel Technische Mindestanforderungen alle förderfähigen Maßnahmen zusammengefasst.

Was ist die BEG?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bündelt die wichtigsten Förderprogramme des Bundes zur Gebäudesanierung. BEG-Förderungen werden über das BAFA bzw. die KfW als Zuschuss zu den anfallenden Kosten für eine geförderte Maßnahme ausgezahlt. Dieses Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Die Förderung ist stets an Voraussetzungen geknüpft, die bei der Umsetzung der Maßnahme zu beachten sind. Einen Förderkredit mit Tilgungszuschüssen für die vollständige energetische Sanierung als so genanntes Effizienzhaus und den Ergänzungskredit zu geförderten Einzelmaßnahmen vergibt die KfW.

Voraussetzungen für die Förderungen von Altbausanierung

Damit eine Förderung gewährt werden kann, müssen bei allen Maßnahmen „Energie-Effizienz-Expert:innen“ beteiligt werden, die auf der Webseite www.energie-effizienz-experten.de gelistet sind. Die jeweilige Fachkraft muss die energetische Planung der Maßnahme übernehmen und die Umsetzung begleiten.
Einzelmaßnahmen können nur bezuschusst werden, wenn zuvor ein Antrag gestellt und bewilligt wurde.

Die Antragstellung erfolgt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkonrolle (BAFA).

Wer für die Umsetzung einer mit Zuschüssen geförderten Maßnahme eine Finanzierung benötigt, kann über die Zuschussförderung hinaus ein Darlehen beantragen. Dieser Ergänzungskredit wird von der Förderbank KfW vergeben. Voraussetzung für die Beantragung ist ein Zuwendungsbescheid vom BAFA. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 120.000 Euro pro Wohnung.

Budgetierung und Finanzmanagement: Die Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen

Energieberatung: Icon Euro weiß auf gelbBei energetischen Sanierungsmaßnahmen ist es entscheidend, die Kosten im Blick zu behalten. Hierbei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, darunter die Auswahl der geeigneten Sanierungsmaßnahmen sowie die Kostenschätzung für Material und Arbeitsaufwand.

Alle Maßnahmen werden mit Zuschüssen gefördert. Die Grundförderung beträgt 15 Prozent der Kosten. Einen zusätzlichen Bonus von fünf Prozent gibt es für alle Maßnahmen, die Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) sind.

Es werden höchstens Ausgaben in Höhe von 30.000 Euro pro Wohnung und Kalenderjahr gefördert. Der Zuschuss erhöht sich um weitere 30.000 Euro, wenn der Bonus für den iSFP gewährt wird.

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

In einem individuellen Sanierungsfahrplan erarbeiten Eigentümer:innen gemeinsam mit dem oder der Energieberater:in eine auf das Gebäude abgestimmte Strategie zur Sanierung. Die einzelnen Maßnahmen werden dabei so aufeinander abgestimmt, dass die Sanierung die größtmöglichen Einsparpotenziale bei kleinstmöglichem Kostenaufwand erzielt.

Die Erstellung eines iSFP kann ebenfalls gefördert werden und zwar in der Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude. Die Höhe der Förderung beträgt 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars (höchstens 1.300 Euro bei Gebäuden mit bis zu zwei Wohnungen.)

Historische Bausubstanz bewahren – Sanierung eines Altbaus unter Denkmalschutz

Es ist ratsam, sich im Vorfeld einer Altbausanierung über mögliche Denkmalschutzbestimmungen zu informieren. Geht es darum, Fenster und Fassaden sehr alter Gebäude zu renovieren, müssen oft bestimmte Richtlinien, die die Optik der Gebäudehülle betreffen, beachtet werden.

Dies kann bedeuten, dass entweder moderne Bauelemente verwendet werden können, traditionelle Materialien zum Einsatz kommen müssen oder dass beispielsweise bei der Dämmung nur die nicht sichtbaren Wände isoliert werden dürfen, während die Fassadenfront unverändert bleiben muss.

Regularien & Richtlinien: Die Energieberatung der Verbraucherzentrale fasst zusammen

  • Geförderte Maßnahmen können durch Fachunternehmen oder in Eigenleistung durchgeführt werden. Bei Eigenleistungen werden ausschließlich Materialkosten gefördert. Die fachgerechte Durchführung der Maßnahme und die korrekten Ausgaben für das benötigte Material müssen von Fachunternehmen oder von Energie-Effizienz-Expert:innen bestätigt werden.
  • Um eine Förderung zu erhalten, muss vor Beginn der Maßnahmen der Antrag gestellt werden. Als Beginn der Maßnahme zählt der mit dem Fachunternehmen abgeschlossene Vertrag oder auch der Kauf der Materialien bei Eigenleistung.
  • Um einen Antrag zu stellen, wird ein mit einem Fachunternehmen abgeschlossener Vertrag benötigt. Damit dieser nicht als Maßnahmenbeginn gilt, muss der Vertrag die Förderzusage als aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten. Bei der Antragstellung von Eigenleistungen sollte der Vertrag weggelassen werden.
  • Neben den eigentlichen Maßnahmen können die Kosten für „Umfeldmaßnahmen“ mitgefördert werden. Dazu zählen zum Beispiel Baustelleneinrichtung, Abbau und Entsorgung alter Bauteile oder ergänzende Maler- und Tapezierarbeiten.
  • Wer beim BAFA keinen Antrag stellen möchte oder die Antragstellung versäumt hat, kann anstelle der Förderung eine Steuerermäßigung für seine Sanierungsmaßnahmen erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass das Wohneigentum selbst genutzt wird. Die Höhe der Ermäßigung beträgt 20 Prozent der Kosten und maximal 40.000 Euro pro Wohnung. Die Ermäßigung wird im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht und innerhalb von drei Jahren gewährt. Für Eigenleistungen gibt es keine Steuerermäßigung.

Sie wollen Ihren Altbau sanieren? Unsere kompetenten Expert:innen stehen Ihnen zur Seite

Weitere Fragen rund um das Thema Förderung beantworten die Energieberater:innen der Verbraucherzentrale und geben darüber hinaus eine Reihe genereller Empfehlungen zur Sanierung von Wohngebäuden.

Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Die Berater:innen informieren anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei).