Energiesteuer

Die Energiesteuer ist eine klassische Verbrauchssteuer und trat am 01.08.2006 mit dem Ziel die Rentenbeiträge zu senken in Deutschland in Kraft. Die Rechtsgrundlagen bilden das Energiesteuergesetz (EnergieStG) sowie die Energiesteuerdurchführungsverordnung (EnergieStV).

Die Energiesteuer wurde zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen erlassen. Vorher geltende Regelsteuersätze, wie beispielsweise die Mineralölsteuer für die unterschiedlichen Energieträger, blieben dabei erhalten. Jährlich bringt die Energiesteuer dem Bund rund 40 Milliarden Euro ein und ist von Rohstoffhändlern im deutschen Steuergebiet zu entrichten. Da diese die Steuer auf die Kraft- und Heizstoffpreise aufschlagen, entstehen für Verbraucherinnen und Verbrauer höhere Energiepreise. Im Gegenzug wurde der Rentenbeitrag gesenkt und damit die Abgabenlast vom Lohn zu den Energiekosten verschoben.

Ziel und Höhe der Energiesteuer

Die Energiesteuer soll zum Energiesparen motivieren. Die Energiesteuer entsteht, wenn Energieerzeugnisse den Betrieb des Herstellers verlassen, um von Verbraucherinnen und Verbrauchern verwendet zu werden. Sie trägt zum einen zur Finanzierung des Staatshaushalts bei und soll zum anderen zum Energiesparen animieren. Zudem fördert die Energiesteuer energiesparende Technologien, da diese bei steigenden Energiekosten immer attraktiver werden.

Im Gegensatz zu anderen Steuerarten wird die Energiesteuer mit einem festen Anteil und nicht prozentual erhoben. Die Steuer auf Benzin beträgt beispielsweise 65,45 Cent pro Liter, auf Diesel 47,04 Cent pro Liter oder auf leichtes Heizöl 6,14 Cent pro Liter (Stand 2022).

Ausnahmeregelungen und Steuerbegünstigungen im Energiesteuergesetz 

Das Energiesteuergesetz enthält spezielle steuerliche Ausnahmeregelungen, wodurch Entlastungen oder Befreiungen von der Energiesteuer für produzierende Unternehmen möglich sind. Die Ausnahmen dienen unter anderem dazu, die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen sicherzustellen (Spitzenausgleich). Erzeugen Unternehmen mit eigenen Anlagen Strom, entfällt die Energiesteuer (Herstellerprivileg). Im Allgemeinen werden Biokraftstoffe gefördert, gleichzeitig werden die Land- und Forstwirtschaft bei der Verwendung von Dieselkraftstoff (Agrardiesel) sowie der öffentliche Personennahverkehr steuerlich entlastet.

Erhöhung der Steuerabgaben durch CO2-Steuer

Die im Januar 2021 in Kraft getretene CO2-Steuer, die neben der Energiesteuer anfällt, verursacht zusätzliche Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie wird unter anderem für Benzin, Diesel, Heizöl, Gas und Flüssiggas erhoben. Auch hier besteht das Ziel darin, die Lasten der CO2-Emissionen verursachergerecht zu verteilen. Damit soll die Bevölkerung zum Energiesparen und zum Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen angeregt werden. Sie ist ebenfalls von den Energielieferanten zu erheben und beträgt 25 Euro pro Tonne CO2 (Stand 2021). Bis 2025 soll sie auf 55 Euro pro Tonne CO2 ansteigen. Damit wird der Verbrauch von fossilen Rohstoffen zunehmend finanziell belastet.

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