Energieausweis

Ein Energieausweis stellt den energetischen Zustand einer Immobilie dar. Dieser Steckbrief des Gebäudes weist besonders beim Verkauf und Kauf sowie bei der Miete die Energiequellen, die Beheizung und Warmwassererwärmung übersichtlich aus und ermöglicht eine erste Einschätzung über die zu erwartenden Verbräuche. Im Energieausweis eines Bestandsgebäudes sind zusätzlich Empfehlungen zur kostengünstigen energetischen Sanierung angegeben. Der Energieausweis muss zur Verfügung stehen, bevor das Gebäude verkauft oder vermietet wird, damit zukünftige Bewohnerinnen und Bewohner kommende Energiekosten ableiten können. Die wichtigsten Kennzahlen sind bereits in Immobilienanzeigen zu veröffentlichen.

Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis

Die Grundlage für den Energieausweis ist je nach Gebäudetyp der theoretische Energiebedarf oder der durchschnittliche Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Ein neu errichtetes Gebäude bekommt stets einen Bedarfsausweis, da der Energiebedarf in der Bauphase nur rechnerisch ermittelt werden kann. Auch wenn keine verwendbaren Verbräuche vorliegen, weil das Haus beispielsweise lange leer stand, muss ein Bedarfsausweis erstellt werden. Der Aufwand für diese Ingenieurleistung kann je nach Gebäudestruktur hoch sein. Deshalb sind Bedarfsausweise teurer. Beide Energieausweise haben eine offizielle Registriernummer und sind zehn Jahre gültig, zumindest bis sich durch eine Modernisierung der Heizung oder Gebäudehülle die energetische Qualität ändert.

Die Bedeutung der Energiekennziffern auf Energieausweisen

Die Energiekennziffern auf Energieausweisen soll es ermöglichen, die energetischen Beschaffenheit von Gebäuden deutschlandweit zu vergleichen. Die wichtigste Angabe ist der Endenergiebedarf oder -verbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter. Um daraus auf die Heizkosten zu schließen, muss der Preis für den verwendeten Brennstoff oder Energieträger bekannt sein. Das ist nicht immer gegeben. Eine weitere Orientierung bieten die Energieeffizienzklassen von A+ bis H, wie sie für Elektrogeräte bekannt sind. Bis Oktober 2020 bildete die jeweils gültige Version der Energieeinsparverordnung (EnEV) die Berechnungsvorschrift für Energieausweise. Seit November 2020 wurde die Energieeinsparverordnung durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst, das nun auch für Energieausweise gilt. Dieser Wechsel der Berechnungsvorschriften erschwert die Vergleichbarkeit der Gebäude. Im Laufe der Jahre wurden die Effizienzklassen innerhalb des Labels verschoben. Das gleiche Haus kann mit einem Energieausweis nach älterer Berechnung im grünen Bereich liegen, während es nach neueren Berechnungen möglicherweise nicht mehr zeitgemäß ist. Dann liegt es trotz gleichem Energiebedarf mitunter in der gelben oder roten Kategorie.

Wann ist ein Energieausweis nötig und wer erstellt diesen?

Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus verkaufen oder neu vermieten, benötigen Sie einen Energieausweis. Wird ein Gebäude neu errichtet, muss mit dem Energieausweis nachgewiesen, dass bestimmte gesetzliche Anforderungen eingehalten werden. Das gilt auch, wenn ein Gebäude umfassend saniert wird. Im Unterschied zu Neubauten bilden Ausweise von bestehenden Objekten lediglich den aktuellen Zustand im Moment der Ausstellung des Energieausweises des Gebäudes ab.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt, wer zur Erstellung von Energieausweisen berechtigt ist. Neben Architektur- und Ingenieurbüros haben sich am Markt verschiedene Institutionen etabliert, die mitunter sehr preisgünstig Energieausweise erstellen, ohne das Objekt gesehen zu haben. Wer sichergehen will, sollte jemanden beauftragen, der die Gebäudesubstanz und Anlagentechnik verantwortungsvoll prüft. Sonst entspricht das Ergebnis möglicherweise nicht dem vorhandenen Haus.

Weitere spannende Informationen – Unsere Veranstaltungen

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