Heizkostenverordnung

Aus der Ferne funkt’s: Das sind die Neuerungen der Heizkostenverordnung

In Miet- oder Eigentumswohnungen mit Sammelheizung müssen Heizkosten schon lange nach Verbrauch verteilt werden. Die seit Anfang Dezember 2021 geltende neue Heizkostenverordnung bringt einige Änderungen für Bewohner:innen mit sich: Mittels Digitalisierung soll mehr Transparenz beim Energieverbrauch hergestellt werden, mit dem Ziel zu einem bewussten und sparsamen Umgang mit Wärmeenergie anzuregen. In diesem Beitrag erläutern wir Ihnen, welche Auswirkung die Vorschrift auf die Abrechnung und Installation neuer Verbrauchszähler hat.

Fernablesbare und kompatible Geräte

Neu installierte Wärmeverbrauchszähler müssen seit Dezember 2021 grundsätzlich fernablesbar sein. Bis 2026 müssen alte Zähler nachgerüstet oder ersetzt werden. Werden Zähler aus der Ferne abgelesen, müssen die Bewohner:innen nicht mehr zuhause sein – Auch Schreibfehler sind ausgeschlossen. Zudem müssen ab 2023 neu installierte Geräte an ein Smart-Meter-Gateway angebunden werden. Dahinter verbirgt sich ein Modul, das Zählerdaten empfangen, speichern und senden kann. Für bereits vorhandene fernablesbare Messgeräte gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2031.

Monatliche Verbrauchsinformationen

Sind bereits fernablesbare Zähler installiert, müssen Mieter:innen ab 1.1.2022 monatlich beispielsweise per App, E-Mail oder per Post über ihren Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser informiert werden. In der Auflistung enthalten sein muss:

  • Ein Vergleich zum Vormonat und zum Vorjahresmonat,
  • Zum eigenen Durchschnittsverbrauch sowie ein Vergleich mit einem durchschnittlichen Nutzer.

Die monatliche Verbrauchsinformation soll es Privathaushalten ermöglichen, das eigene Heizverhalten zu überprüfen oder anpassen zu können.

Zusatzangaben in der jährlichen Abrechnung

In der Jahresabrechnung müssen weitere Informationen mitgeteilt werden. Dies betrifft:

  • Den Anteil der eingesetzten Energieträger und zu den Treibhausgasemissionen
  • Erhobene Steuern und Abgaben

Heizkosten ablesen und abrechnen kostet Geld und soll mit mehr Transparenz erfolgen. Neben der Information zu Entgelten für Messgeräte, Ablesung und Abrechnen und zur leichteren Einschätzung des Verbrauchs müssen in der Jahresabrechnung auch Kontaktangaben zu Beratungsstellen enthalten sein, bei denen sich Mieter:innen zum Energiesparen informieren können.

Fernauslesbarkeit darf nicht zu Mehrkosten führen

Eins steht jedoch nicht fest: Realisieren die neuen Vorgaben zur Fernauslesbarkeit auch wirklich Kostenvorteile für die Verbraucher:innen? Zu dieser Einschätzung kommt auch der Bundesrat. Er hat seine Zustimmung deshalb an die Bedingung geknüpft, dass die Verordnung bereits nach drei Jahren auf ihre Auswirkungen hinsichtlich möglicher Zusatzkosten für die Mieter:innen evaluiert wird.

Weitere Informationen: Unsere Veranstaltungen

Sie haben Fragen zu den oben genannten Neuerungen der Heizkostenverordnung oder möchten weitere Informationen erhalten? Dann sind unsere Veranstaltungen genau das Richtige für Euch. Meldet Euch jetzt an – Wir freuen uns auf Euch!