BAFA-Förderung

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Investitionsförderprogramme des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Unter dem Dach des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden seit 1. Januar 2021 mehrere Förderungen im Energiebereich für Verbraucher in der Bundesförderung für effiziente Gebäude zusammengefasst.

Was ist die BAFA-Förderung und wer profitiert davon?

Heizen mit erneuerbaren Energien:

Verbraucher:innen, die ihre bestehende Heizung durch ein Heizsystem ersetzen, mit dem sie erneuerbare Energien nutzen, erhalten dafür vom BAFA einen anteiligen Zuschuss.

Die BAFA-Förderung gilt für folgende Heizsysteme:

  • Solarthermieanlagen
  • Biomasseanlagen
  • Wärmepumpen für Heizung und Warmwasserbereitung
  • Erneuerbare-Energien-Hybridheizungen
  • Gas-Hybridheizungen
  • „Renewable-Ready“-Gas-Brennwertheizungen
  • Wärmeübergabestationen zum Anschluss an Wärmenetze auf Basis erneuerbarer Energien

Hybridheizungen sind Systeme, die mehr als eine Wärmeerzeugung kombinieren. Ein Beispiel für eine Erneuerbare-Energien-Hybridheizung ist die Kombination aus Holzpelletheizkessel und Solarthermie. Eine Gas-Hybridheizung ist die Kombination aus Gas-Brennwertkessel und einem System für erneuerbare Energien, z. B. einer Wärmepumpe.

Renewable-Ready-Gas-Brennwertheizungen sind Systeme, bei denen erneuerbarer Energie erst später genutzt werden sollen. Um die Förderung für eine Renewable-Ready-Gas-Brennwertheizung zu erhalten, muss die zusätzliche Nutzung von erneuerbarer Energie bereits vorbereitet sein und spätestens innerhalb von zwei Jahren fertiggestellt werden.

Je nach System betragen die anteiligen Zuschüsse bis zu 35 Prozent der Kosten. Eine zusätzliche Austauschprämie in Höhe von 10 Prozent erhält, wer eine bestehende Ölheizung durch eine Biomasseanlage, eine Wärmepumpe oder eine förderfähige Hybridheizung ersetzt.

Für Heizungen also, die erneuerbare Energien nutzen und eine Ölheizung ersetzen, ergibt sich somit ein Fördersatz von bis zu 45 Prozent (Stand 2021).

Auch Energieberater:innen können in die Förderung mit eingebunden werden. Er ist jedoch keine Voraussetzung für eine Förderung.

Heizungsoptimierung

Verbraucher:innen, die ihre vorhandene Heizung energetisch optimieren wollen, erhalten hierfür einen anteiligen Zuschuss. Geförderte Maßnahmen sind:

  • Hydraulischer Abgleich
  • Einbau hocheffizienter Umwälzpumpen
  • Einbau von Niedertemperaturheizflächen
  • Dämmung von Rohrleitungen
  • Einbau voreinstellbarer Thermostatventile und Einzelraumregelungen
  • Einbau von Pufferspeichern
  • Einbau von Mess- und Regelungstechnik sowie Benutzerinterfaces
  • Professionelle Einstellung der Heizkurve

Auch hier können Energieberater:innen in die Förderung eingebunden werden, ohne dass es Voraussetzung für eine Förderung ist. Die Förderung beträgt 20 Prozent der Investitionskosten.

Nachträglicher Wärmeschutz

Verbraucher:innen, die Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle durchführen wollen, erhalten hierfür einen anteiligen Zuschuss. Geförderte Maßnahmen sind:

  • Nachträgliche Wärmedämmung
  • Austausch und Erneuerung von Fenstern und Außentüren
  • Aufbereitung oder Erneuerung von Vorhangfassaden
  • Einbau oder Ersatz von Sonnenschutzeinrichtungen

Voraussetzung für die Förderung ist die Einbindung von Energieberater:innen. Die Förderung beträgt 20 Prozent der Investitionskosten

Anlagentechnik (außer Heizung)

Verbraucher:innen, die Einzelmaßnahmen durchführen wollen, erhalten hierfür einen anteiligen Zuschuss. Geförderte Maßnahmen sind u.a.:

  • Wohnungslüftungsanlagen
  • Digitale Systeme zur Verbrauchsoptimierung („Efficiency Smart Home“)

Voraussetzung für die Förderung ist die Einbindung von Energieberater:innen. Die Förderung beträgt 20 Prozent der Investitionskosten

Wie werden Anträge zur BAFA-Förderung gestellt?

In der Bundesförderung für effiziente Gebäude werden Anträge elektronisch direkt beim BAFA gestellt.  Verbraucher:innen müssen ihren Antrag in jedem Fall vor Beginn der geförderten Maßnahmen stellen,
genauer gesagt bevor sie den Auftrag erteilen.
Nachdem das BAFA die so genannten Verwendungsnachweise geprüft hat, zahlen sie die Zuschüsse an die Antragsteller:innen aus.

Hinweis: Ist eine energetische Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und wird diese innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt, so erhöht sich der für diese Maßnahme vorgesehene Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte (iSFPBonus).

Es werden ausschließlich bestehende Gebäude gefördert, bei denen der entsprechende Bauantrag/ die entsprechende Bauanzeige vor mindestens fünf Jahren gewährt wurde.

Weitere spannende Informationen – Unsere Veranstaltungen

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