Holzofen
Alte Kaminöfen: Stichtag für Nachrüstpflichten oder Austausch beachten
Ab dem 31. Dezember 2020 gelten strengere Feinstaubregeln für Kaminöfen: Zwischen 1985 und 1994 eingebaute Öfen müssen mit Feinstaubfiltern nachgerüstet, komplett ausgetauscht oder außer Betrieb genommen werden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale gibt Ihnen hilfreiche Tipps zur umweltschonenden und energieeffizienten Nutzung von Kaminöfen.
Alte Kaminöfen geben neben wohliger Wärme auch eine erhebliche Menge Feinstaub ab. Neue Feuerstätten verbrennen effizienter als alte Kaminöfen. Somit sparen sie Brennholz und produzieren weniger Feinstaub. Öfen, die vor 1995 eingebaut wurden, müssen ab 2021 mit Feinstaubfiltern nachgerüstet, komplett ausgetauscht oder außer Betrieb genommen werden. Für ältere Anlagen gilt diese Vorgabe schon länger. Weiterhin können Gemeinden und Kommunen je nach Luftqualität Betriebsverbote für Feuerstätten aussprechen. Bei einer Neuanschaffung sollte auf eine gute Energieeffizienz geachtet werde, sparsame Kaminöfen erreichen die Energieeffizienzklasse A+. Die effizientesten Pelletöfen erreichen sogar A++.
Verbraucher:innen können selbst auf die Feinstaubemission Einfluss nehmen. Zu beachten ist:
- nur unbehandeltes Brennholz verwenden
- gut abgelagertes, trockenes Brennholz nutzen
- geeigneten Anzünder verwenden
- auf sehr hohe Raumtemperaturen verzichten
- wenn Holz als Brennstoff für eine komplette Heizanlage verwendet werden soll, eignen sich Holzpellets am besten, da sie erheblich weniger Feinstaubemissionen erzeugen. Außerdem werden Holzpellet-Anlagen mit bis zu 45 Prozent Zuschüssen gefördert.
Das Heizen mit Holz ist häufig teurer als gedacht. Der Brennstoff ist zwar meist preiswerter als Erdgas oder Heizöl, aber Kamine und Öfen haben oft höhere Wärmeverluste, da sie den Brennstoff schlechter ausnutzen.
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