Bereits seit über einem Jahr müssen auf Neubauten in NRW Solaranlagen installiert werden. Seit dem 1. Januar 2026 gilt diese PV-Pflicht auch für Bestandsgebäude, wenn das Gebäudedach umfassend saniert wird: Wer sein Dach erneuert, muss künftig eine Solaranlage installieren.
Doch was bedeutet das für Eigentümerinnen konkret? Wann gilt die Solarpflicht für bestehende Gebäude? Gibt es eine vorgeschriebene Mindestleistung oder Mindestfläche? Welche Möglichkeiten gibt es außer der normalen Photovoltaikanlage? Gibt es Ausnahmen?
Thomas Zwingmann, Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW erklärt die gesetzlichen Vorgaben, zeigt praxisnahe Beispiele und erläutert, warum es – unabhängig von gesetzlichen Pflichten – oft sinnvoll ist, eine Dacherneuerung direkt mit der Installation einer Photovoltaikanlage zu kombinieren.
Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie in einer Fragerunden im Anschluss an den Vortrag.
Themen: • Bedingungen und Umfang der Solarpflicht • Kosten und Wirtschaftlichkeit
Zielgruppe: Der Vortrag richtet sich an Haus- und Wohnungseigentümer*innen, deren Dachfläche aktuell und in naher Zukunft saniert wird.
Referent
Thomas Zwingmann, Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW
Teilnahme
Eine Anmeldung zu diesem Vortrag ist nötig, nehmen Sie zur angegebenen Zeit über diesen Link via Zoom teil. Online-Vortrag: Solarpflicht bei Dachsanierungen in NRW
Wir beraten Sie
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