
Alte Kaminöfen: Stichtag für Nachrüstpflichten oder Austausch beachten
Ab dem 31. Dezember 2020 gelten strengere Feinstaubregeln für Kaminöfen: Zwischen 1985 und 1994 eingebaute Öfen müssen mit Feinstaubfiltern nachgerüstet, komplett ausgetauscht oder außer Betrieb genommen werden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale gibt Tipps zur umweltschonenden und energieeffizienten Nutzung von Kaminöfen.