Perimeterdämmung
Als Perimeterdämmung wird Wärmedämmung erdberührter Bauteile bezeichnet. Gemeint ist Dämmung, die von außen an Wände oder Bodenflächen angebracht wird. Im Regelfall sind das Kelleraußenflächen oder – bei Gebäuden ohne Keller – die Bodenplatten. Die Dämmung von Kellerflächen ist insbesondere dann empfehlenswert, wenn Räume im Keller beheizt werden. Die Perimeterdämmung wird außerhalb der Bauwerksabdichtung angebracht und verhindert Wärmeverluste an das Erdreich. Für diese Einbausituation sind spezielle Dämmstoffe notwendig.
Das Wichtigste in Kürze:
- Zweck und Funktion: Perimeterdämmung reduziert Wärmeverluste an erdberührten Bauteilen wie Kellerwänden und Bodenplatten, besonders wichtig bei beheizten Kellerbereichen, um Heizwärmeverlust und Schimmelbildung zu vermeiden.
- Materialanforderungen: Die Dämmstoffe müssen wasserbeständig, verrottungsresistent und druckfest sein, geeignet sind Materialien wie extrudiertes Polystyrol (XPS) oder Schaumglas, die den Belastungen durch Erdreich und Witterung standhalten.
- Installation: Die nachträgliche Anbringung erfordert das Freilegen und Abdichten der Kellerwand, auf die die Dämmplatten geklebt und abgedichtet werden; Kosten betragen etwa 40 bis 60 Euro pro Quadratmeter, zuzüglich Vorbereitungskosten.
- Fördermöglichkeiten: Perimeterdämmung kann durch KfW-Förderprogramme unterstützt werden, sofern technische Anforderungen, wie ein maximaler U-Wert von 0,25 W/m²K, erfüllt sind.
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Funktionen von Perimeterdämmungen
Anforderungen an Perimeterdämmungen
Anbringen der Perimeterdämmung
Funktionen von Perimeterdämmungen
Ziel der Perimeterdämmung ist es, Energieverluste über die Kelleraußenwände zu begrenzen. Sie fungiert ausschließlich als Wärmeschutz und nicht als Abdichtung, die das Eindringen von Feuchtigkeit aus dem Erdreich verhindern soll. Die Perimeterdämmung wird auf die wasserdichte Abdichtungsschicht der Kelleraußenwand geklebt. Werden also Kellerräume als Wohnraum genutzt und beheizt, wirkt die Perimeterdämmung dem Verlust von Heizwärme ins kühle Erdreich entgegen. Auch bei unbeheizten Kellerräumen wird eine Perimeterdämmung empfohlen. Hier sorgt sie dafür, dass die Kellerwände nicht zu sehr abkühlen. So wird der Kondensation von Raumfeuchtigkeit und Schimmelbildung vermieden.
Anforderungen an Perimeterdämmungen
Die Dämmung innerhalb des Erdreichs steht unter starker Belastung. Einerseits drücken Erdreich und Sickerwasser gegen die Perimeterdämmung. Andererseits ist sie dem jahreszeitbedingten Witterungswechsel ausgesetzt. Somit muss die Perimeterdämmung gegen Schnee, Frost und Feuchtigkeit beziehungsweise Tauwasser und gegebenenfalls gegen Schädlinge resistent sein. Zusammengefasst muss die Perimeterdämmung wasserbeständig, verrottungsresistent und druckfest sein. Je nach Konstruktion ist es denkbar, dass Teile des Gebäudes auf der Perimeterdämmung lasten.
Geeignet für Perimeterdämmungen sind z. B. Dämmstoffe aus extrudiertem Polystyrol-Hartschaum (XPS), oder Schaumglas. Alle verwendeten Dämmstoffe müssen geeignet und für diesen Anwendungsfall zugelassen sein.
Anbringen der Perimeterdämmung
Eine Perimeterdämmung kann nachträglich an einem Gebäude angebracht werden. Üblich sind Dämmplatten zwischen acht und 20 Zentimetern Dicke. Um die Perimeterdämmung fachgerecht anzubringen, muss die Kellerwand freigelegt und gereinigt sowie zum Teil geglättet oder verputzt werden. Ebenso muss sie gegen Feuchtigkeit abgedichtet werden. Auf den Feuchtigkeitsschutz werden die Dämmplatten geklebt und Fugen dazwischen abgedichtet. Abschließend wird eine weitere Schutzschicht aufgebraucht. In Einzelfällen kann es erforderlich sein, dass Oberflächen- oder Sickerwasser gesondert abgeleitet werden. Die Kosten für die Perimeterdämmung belaufen sich auf etwa 40 bis 60 Euro pro Quadratmeter. Hinzu kommen Zusatzkosten, die für die jeweilige Maßnahme notwendig sind: zum Beispiel für das Freilegen und Vorbereiten der Wände oder für Entwässerungsmaßnahmen.
Förderung
Die Perimeterdämmung kann als Einzelmaßnahme in den KfW-Förderprogrammen Energieeffizient Sanieren gefördert werden. In Frage kommt eine Förderung als Zuschuss oder als zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss. Dazu müssen technische Mindestanforderungen erfüllt werden, die anspruchsvoller sind als die Mindestanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes. Bei Perimeterdämmungen muss für die Förderung ein U-Wert von höchstens 0,25 W/m²K erreicht werden.
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