Marktstammdatenregister

Anlagen bis 31. Januar 2021 registrieren

Es bleiben nur noch wenige Wochen, um Photovoltaik Anlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke im Marktstammdatenregister zu registrieren, um die Einspeisevergütung zu erhalten und keine Bußgelder zu riskieren.

Am 31. Januar 2021 läuft für Verbraucher die Frist ab, ältere Photovoltaik-Anlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke (BHKW) im Marktstammdatenregister (MaStR) zu registrieren. Die Frist gilt für Anlagen, die vor dem 1. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden. Auch bereits im vorausgegangenen PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur registrierte Anlagen müssen zusätzlich im Marktstammdatenregister gemeldet werden.

Was ist das Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur?

Das Marktstammdatenregister ist ein amtliches Register des Strom- und Gasmarktes. Alle stromerzeugenden Anlagen müssen seit 2019 im MaStR gemeldet werden. Ziel ist, eine hochwertige und vollständige Datenbasis für Behörden und Marktakteure zu schaffen, um so die bedarfsgerechte Entwicklung der Energieversorgung zu erleichtern.

Registrierung im Markstammdatenregister

Betreiber:innen einer Photovoltaik-Anlage oder eines BHKW können die Registrierung online auf der Seite www.marktstammdatenregister.de vornehmen.

Die Registrierung im Markstammdatenregister ist sowohl für Anlagenbetreiber:innen selbst wie auch für jede PV-Anlage erforderlich. Ebenfalls müssen Batteriespeicher, die häufig in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen betrieben werden, registriert werden. Die Registrierung erfolgt in drei Stufen:

  1. Registrierung Benutzer:in des Marktstammdatenregisters
  2. Registrierung Anlagenbetreiber:in
  3. Registrieren der Anlagen

Für die komplette Registrierung werden Adress- und Kontaktdaten, eine E-Mail-Adresse und Geburtsdatum benötigt. Zur Anlage selbst müssen Anlagenbetreiber:innen Angaben zum Standort, zum Datum der Inbetriebnahme und zu technischen Merkmalen sowie zum Netzbetreiber machen. Am Ende der Registrierung erhalten Verbraucher:innen eine Meldebescheinigung. Personenbezogene und vertrauliche Daten sind später nicht öffentlich einsehbar.

Anlagen, die nach dem 1. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden, müssen bereits im Marktstammdatenregister registriert sein. Neue Anlagen müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme registriert werden.

Die Registrierungspflicht gilt für alle ortsfesten Anlagen zur Stromerzeugung und Batteriespeicher, die an das Stromnetz angeschlossen sind. Auch ortsfeste kleine Balkon-Solargeräte und Batteriespeicher müssen registriert werden. Für Elektroautos und Ladestation gilt diese Pflicht nicht.

Verbraucher:innen, die gegen die Registrierungspflicht verstoßen, riskieren ein Bußgeld und können ihre Einspeisevergütung für den Strom verlieren. Auch wenn Sie den Termin verpassen, bleibt die Verpflichtung zur Meldung bestehen und sollte schnellstmöglich nachgeholt werden. Und sie gilt auch für Anlagen, die ab Januar 2021 keine EEG-Förderung mehr erhalten.

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