Förderung Photovoltaik

Wären Sie auch gerne unabhängig von Ihrem aktuellen Stromanbieter und ziehen Sie einen Wechsel zu einer eigenen Photovoltaik-Anlage in Betracht? Die Entscheidung für eine Photovoltaik-Anlage zur Eigenstromerzeugung ist zweifellos ein Schritt in die richtige Richtung, doch die anfänglichen Kosten können abschreckend wirken. Hier setzen Förderprogramme an. Diese Programme bieten nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern tragen auch dazu bei, die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik-Investitionen zu verbessern. In diesem Kontext ist es von entscheidender Bedeutung, die verschiedenen Fördermöglichkeiten zu verstehen.

Die Förderung von Photovoltaik wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angeboten, um den Klimaschutz zu unterstützen und den Anteil erneuerbarer Energien im Energiemix zu erhöhen. Diese Förderung trägt zur Energieunabhängigkeit von Hausbesitzer:innen und Unternehmen bei und fördert die Entwicklung von Technologien im Bereich erneuerbarer Energien.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Förderprogramme des BAFA und der KfW: Diese Programme unterstützen die Installation von Photovoltaik-Anlagen finanziell, um die Energieunabhängigkeit zu fördern und den Klimaschutz zu unterstützen.

 

  • Änderungen ab 2024: Die Solarstromvergütung wird halbjährlich um 1 % gesenkt, die Leistung von Balkonkraftwerken auf 800 Watt erhöht und die Mehrwertsteuer auf Anschaffungskosten entfällt, was 19 % einspart.
  • Antragsberechtigung: Eigentümer von Wohngebäuden, Wohnungseigentümergemeinschaften, Nießbrauchsberechtigte, Mieter:innen und Pächter:innen (mit Zustimmung) können Förderungen beantragen.

 

  • Vor-Ort-Beratung: Das BAFA übernimmt bis zu 80 % der förderfähigen Beratungskosten, wobei Anträge vor Beginn der Maßnahme gestellt werden müssen, um rückwirkende Förderungen zu vermeiden.

 


Springen Sie mit einem Klick zum gewünschten Thema:

1. Wer kann eine Förderung für Photovoltaik-Anlagen beantragen?

2. Was ändert sich in 2024 bei Photovoltaik?

3. Mit diesem Fördersatz können Sie rechnen

4. Antragsverfahren

5. Wann sollte die Förderung beantragt werden?

6. Unser Fazit

7. Weitere Artikel zum Thema Fördermittel

Wer kann eine Förderung für Photovoltaik-Anlagen beantragen?

Antragsberechtigt für die Förderung von Photovoltaik-Anlagen sind Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sowie Nießbrauchsberechtigte. Auch Mieter:innen und Pächter:innen können einen Antrag stellen, jedoch benötigen sie eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers, um anspruchsberechtigt zu sein.

Was ändert sich in 2024 bei Photovoltaik?

Seit dem 1. Februar 2024 wird die Vergütung für Solarstrom alle sechs Monate um einen Prozent gesenkt. Zusätzlich wird die erlaubte Leistung von sogenannten Balkonkraftwerken von bisher 600 auf 800 Watt erhöht. Außerdem können Solarzellen mit einer Leistung von bis zu 2.000 Watt installiert werden, solange der Wechselrichter nicht mehr als 800 Watt überschreitet. Das Anmeldeverfahren wird vereinfacht; eine einmalige Registrierung im Marktstammdatenregister soll bald ausreichen.

Mit diesem Fördersatz können Sie rechnen

Das zentrale Förderangebot des Bundes für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen am Haus hat die finanzielle Unterstützung für stromerzeugende Anlagen gestrichen. Somit gibt es seit 2023 keine Photovoltaik-Förderungen mehr seitens der Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG.

Allerdings entfällt die Mehrwertsteuer auf die Anschaffung. Das bedeutet, dass Sie ohne zusätzlichen Antrag automatisch rund 19 % der Anschaffungskosten einer Solaranlage sparen.

Eine andere Möglichkeit der Förderung ist das KfW-Programm ‘270: Erneuerbare Energien – Standard’. Hier werden nicht nur die reinen Anschaffungskosten, sondern auch die Ausgaben für Planung, Projektierung und Installation der Anlage gefördert. Darüber hinaus werden auch gebrauchte Anlagen gefördert, sofern sie entweder weniger als ein Jahr am Netz sind oder wenn ältere Anlagen so modernisiert werden, dass sich ihre Leistung erhöht. Allerdings sind die Zinsen für einen solchen Kredit teils relativ hoch und nicht mehr so attraktiv wie zuvor. Unser Tipp: Vergleichen Sie den KfW-Kredit mit anderen Bankkrediten.

Wer bereits eine Photovoltaik-Anlage besitzt kann mit einer Einspeisevergütung rechnen: Die Bundesregierung bietet eine einheitliche Vergütung für Solarstrom an, der in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Das betrifft die Volleinspeisung oder den überschüssigen Strom, der von einer Photovoltaik-Anlage erzeugt wird und im Haushalt nicht verbraucht wird. Die Höhe der Vergütung für eingespeisten Solarstrom variiert je nach Größe der Anlage.

Um eine für Sie passende Lösung zu finden, ist eine Vor-Ort-Beratung mit unseren Energie-Expert:innen ideal. Wir ermitteln gemeinsam Ihre Bedürfnisse und erstellen einen individuellen Sanierungsfahrplan. Dabei können bis zu 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten von der BAFA übernommen werden, jedoch maximal 1.300 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser und 1.700 Euro für Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten.

Antragsverfahren

Einspeisevergütung

Wenn Sie Ihre Photovoltaikanlage ans öffentliche Stromnetz anschließen möchten, müssen Sie diese beim örtlichen Netzbetreiber anmelden. Diese Anmeldung ist auch erforderlich, um die Einspeisevergütung für den Strom zu erhalten, den Ihre Anlage ins Netz einspeist. Die Vergütung wird vom Netzbetreiber ausgezahlt.

Vor-Ort-Beratung durch das BAFA

Vor Beginn der Energieberatung müssen Eigentümer:innen einen Antrag beim BAFA online stellen. Nach Genehmigung erhalten sie einen Zuwendungsbescheid und haben dann 9 Monate Zeit, die Beratung durchzuführen. Die Beauftragung einer/s Energieberater:in erfolgt nach Antragstellung. Gefördert werden nur Beratungen, die zu einem individuellen Sanierungsfahrplan führen. Nach der Beratung erhalten Eigentümer:innen eine Rechnung von der/m Energieberater:in, die sie beim BAFA einreichen müssen, um den Zuschuss in Höhe von 80 Prozent zu erhalten.

Wann sollte die Förderung beantragt werden?

Der Antrag für die Vor-Ort-Beratung muss vor Beginn der geplanten Maßnahme gestellt werden. Erst dann kann ein Unternehmen beauftragt und mit der Umsetzung begonnen werden. Allerdings sollten vor der Antragstellung bereits erste Schritte wie die Planung sowie das Einholen von Angeboten angegangen werden. Eine Förderung kann rückwirkend nicht beantragt werden.

Unser Fazit

Die Förderung der Photovoltaik-Beratung ist ein wichtiger Schritt für den zunehmenden Ausbau erneuerbarer Energien. Ab 2024 gibt es einige Änderungen, wie die schrittweise Senkung der Vergütung für Solarstrom und die automatische Entlastung von Mehrwertsteuern. Wir bieten eine Beratung vor Ort an, dessen Großteil der Kosten das BAFA übernimmt. Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden; eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. Insgesamt soll die Förderung den Umstieg auf saubere Energiequellen und die Nutzung von Solarenergie vorantreiben.

Indem Sie den Schritt in Richtung Nachhaltigkeit gehen und sich mit Ihrem eigenen Strom versorgen, tragen Sie nicht nur zur Reduzierung Ihres ökologischen Fußabdrucks bei, sondern investieren auch in eine nachhaltige Zukunft für kommende Generationen. Die Möglichkeit, Beratungskosten größtenteils abzusetzen, macht diesen Weg finanziell ein Stück weit zugänglicher. Buchen Sie einen Termin und lassen Sie sich von Expert:innen unterstützen, um von den vielfältigen Vorteilen der Solarenergie zu profitieren.

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