Informationen zur Heizkostenabrechnung

In Miet- oder Eigentumswohnungen mit Sammelheizung müssen Heizkosten nach Verbrauch verteilt werden. Mittels Digitalisierung soll mehr Transparenz beim Energieverbrauch hergestellt werden, mit dem Ziel eines bewussten und sparsamen Umgangs mit Wärmeenergie.

Das Wichtigste in Kürze:

 

  • Fernablesbare Zähler: Bis spätestens Ende 2026 müssen alle Wärmeverbrauchszähler fernablesbar sein, um die Notwendigkeit persönlicher Ablesungen und Fehler zu vermeiden.
  • Monatliche Verbrauchsinformationen: Mieter:innen haben den Anspruch, monatlich über ihren Energieverbrauch informiert zu werden, inklusive Vergleiche mit Vormonaten und Durchschnittswerten, um das Heizverhalten zu optimieren.
  • Die Jahresabrechnungen müssen Informationen
    • über Anteile der verwendeten Energieträger (zum Beispiel Wärmepumpenstrom, Erdgas oder Heizöl),
    • Treibhausgasemissionen (CO2),
    • Kontaktinformationen zur Energieberatung,
    • Angaben zur Höhe von Abgaben und Steuern
    • Kosten für die Nutzung der Wärmeverbrauchszähler sowie die Erstellung der Heizkostenabrechnung
  • Erhöhte Transparenz und regelmäßige Informationen sollen zu einem bewussteren und sparsameren Umgang mit Heizenergie beitragen.

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Fernablesbare und kompatible Geräte

Monatliche Verbrauchsinformationen

Zusatzangaben in der jährlichen Abrechnung

Fernauslesbarkeit darf nicht zu Mehrkosten führen


Fernablesbare und kompatible Geräte

Neu installierte Wärmeverbrauchszähler müssen seit Dezember 2021 grundsätzlich fernablesbar sein. Bis 2026 müssen alte Zähler nachgerüstet oder ersetzt werden. Werden Zähler aus der Ferne abgelesen, müssen die Bewohner:innen nicht mehr zuhause sein – Auch Schreibfehler sind ausgeschlossen.

Monatliche Verbrauchsinformationen

Seit 2026 müssen Mieter:innen monatlich per App, E-Mail oder per Post über ihren Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser informiert werden. In der Auflistung enthalten sein muss:

  • Ein Vergleich zum Vormonat und zum Vorjahresmonat zum eigenen Durchschnittsverbrauch
  • Ein Vergleich mit einem durchschnittlichen Nutzer.

Die monatliche Verbrauchsinformation soll es Privathaushalten ermöglichen, das eigene Heizverhalten zu überprüfen oder anpassen zu können.

Zusatzangaben in der jährlichen Abrechnung

In der Jahresabrechnung müssen weitere Informationen mitgeteilt werden. Dies betrifft:

  • Den Anteil der verwendeten Energieträger (zum Beispiel Wärmepumpenstrom, Erdgas oder Heizöl),
  • die Höhe der Treibhausgasemissionen (CO2),
  • Kontaktinformationen zur Energieberatung,
  • Angaben zur Höhe von Abgaben und Steuern
  • Kosten für die Nutzung der Wärmeverbrauchszähler sowie die Erstellung der Heizkostenabrechnung

Heizkosten ablesen und abrechnen kostet Geld und soll mit mehr Transparenz erfolgen. Neben der Information zu Entgelten für Messgeräte, Ablesung und Abrechnen und zur leichteren Einschätzung des Verbrauchs müssen in der Jahresabrechnung auch Kontaktangaben zu Energieberatungsstellen enthalten sein, bei denen sich Mieter:innen zum Energiesparen informieren können.

Weitere Informationen:

Sie haben Fragen zu ihrer Heizkostenabrechnung? Wir helfen Ihnen in unserer Beratung bei Fragen

  • zur Bewertung ihres Heizenergie- und Warmwasserverbrauchs
  • zur Einsparung von Heizenergie- und Warmwasserverbrauch
  • Energiesparmaßnahmen, wie zum Beispiel elektronische Thermostate oder Spar-Amaturen

Kommen Sie gern vorbei.

Rechtliche Fragen zur Heizkostenabrechnung beantworten Einrichtungen zur Rechtsberatung bei den Verbraucherzentralen oder den Mietervereinen.

 


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